Neustart der SGB VIII – Reform wirft seine Schatten voraus Mischen wir uns ein! Ein klares Statement zur anstehenden SGB VIII - Reform.

Neustart der SGB VIII-Reform wirft seine Schatten voraus. Mischen wir uns ein! Ein klares Statement zur anstehenden SGB VIII – Reform.

Gerade eben erhielt ich einen bedeutsamen Aufruf von Herrn Dr. Wolfgang Hammer.

Hier der Originaltext: “Die im Koalitionsvertrag angekündigte Einbeziehung der Fachwelt von Anfang an muss nunmehr von uns eingefordert werden. Dies kann am besten durch die Einrichtung einer Enquetekommssion durch den Deutschen Bundestag geschehen, so wie dies vor der Wahl bereits von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der Linken angekündigt wurde. Die fachlichen und politischen Herausforderungen liegen auf der Hand und erste Gegnerschaften haben sich schon öffentlich positioniert.

So  steht die Forderung des Städte – und Gemeindebundes , den im Koalitionsvertrag angekündigten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung fallen zu lassen, im krassen Gegensatz zu den gesellschaftlichen Bedarfen.

Wir brauchen eine bedarfsgerechte qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuuung von der Krippe bis zum Grundschule.

Dass die Kommunen dies nicht aus eigener Kraft finanzieren können ist zwar richtig – die Konsequenz daraus darf aber nicht der Verzicht auf den Rechtsanspruch sein sondern eine von Bund , Ländern und Gemeinden gemeinsam zu verantwortende Finanzierungsgrundlage.  Dazu werden die im Koalitionsvertrag bisher ausgewiesenen Mittel nicht ausreichen.

Ebenso werden wir gemeinsam darauf hinwirken müssen, dass der Bindungsschutz von Kindern sowohl in den Herkunftsfamilen als auch in Pflegefamilien verbessert wird. Vorrang muss die Unterstützung insbesondere von Armut betroffener Familien haben.

Die erhebliche Zunahme von Eingriffen in das Sorgerecht und von Fremdunterbringung in Deutschland ist nicht nur eine fachliche und sehr teure Fehlentwicklung sondern auch zutiefst inhuman.

Die Stärkung der Rechte der Kinder durch Aufnahme ins Grundgesetz ist dabei eine große Chance aber nur dann, wenn die Richtung stimmt. Wir brauchen eine Stärkung der Subjektrechte von Kindern gegenüber der Staatlichen Gemeinschaft, wie sie auch in der UN – Kinderrechtskonvention, in Art. 24 der EU – Grundrechte – Charta und in § 1 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes ausgestaltet ist: Vorrang für das Kindeswohl insbesondere durch eine Kindergerechte Poltik, die Armut und Ausgrenzung entgegenwirkt und Bildung stärkt.

Dazu brauchen wir eine Kinder-und Jugendhilfe mit engagierten, und qualifizierten Fachkräften mit Entscheidungsspielräumen und Handlungsmöglichkeiten  und keine überbordende Bürokratie und deren Kontrolle.

Mit der nachfolgend ausgeschriebenen bundesweiten Fachtagung des Instituts für Jugendrecht , Organisationentwicklung und Sozialmanagement (IJOS) am 20.04. beginnt der öffentliche Diskurs um den Neustart der Reform. Wie in der letzten Legislaturperiode werde ich zu diesem Diskurs meinen Beitrag leisten. Wir sind diesmal fachlich und organisatorisch gut aufgestellt und haben die Gewerkschaften als Bündnispartner. Das verpflichtet uns, unseren Einmischungsauftrag wahrnehmen.”

Also los! Mischen wir uns ein!

Seien Sie am 20.04.2018 dabei. Hier finden Sie weitere Infos zu unserer Matinée-Veranstaltung am 20.04.2018. Es lohnt sich.

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