Es gibt wieder mal Neuigkeiten aus der NRW-Landeskommission Jugendhilfe.
Die Geschäftsstelle beim Landschaftsverband Rheinland informiert mit Schreiben vom 12.12.2012 (leider erst gestern veröffentlicht) zu folgenden Themenbereichen:
- Verständigung zum rahmenvertragslosen Zeitraum ab 01.01.2013
- Fortschreibung Sachkostenrichtwert und Orientierungsgröße der Kosten pro Platz bei Neubauten
- Informationen zum Info-Katalog
- geänderte Kalkulationsschemata
Die Info kann man hier als PDF-Datei herunterladen.
Leider enthält die von der Geschäftstelle der Landekommission Jugendhilfe erstellte Datei nicht die versprochene Anlage. Kann ja mal passieren ;-), oder?
Ich liefere an dieser Stelle schnellstmöglich nach, bin aber grundsätzlich der Meinung, dass die Regelungen in dieser Info angesichts eines nicht vorhandenen Rahmenvertrages in NRW ab dem 01.01.2013 nahezu wertlos sind. So handelt es sich z.B. bei den Sachkostenrichtwerten nur um ein Hilfsmittel. Es zählen immer die tatsächlichen Kosten!