Es gibt ein aktuelles Papier des Bayrischen Landesjugendamtes zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII,
…welches Empfehlungen zu den Kostenbeiträgen für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen – hier mit besonderem Hinweis auf die Anrechnung eines Einkommens junger Menschen – beinhaltet.
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