Aktualisiert: Wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt Was bringt uns die anstehende SGB VIII - Novellierung?

Aktualisiert: Wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt. Was bringt uns die anstehende SGB VIII – Novellierung? Hierzu haben sich die Kollegen Prof. Dr. Gerlach und Prof. Dr. Hinrichs Gedanken gemacht.

“(…) Die Anfang Juni 2016 bekannt gewordene Arbeitsfassung (E-SGB VIII) des seit längerem betriebenen Reformvorhabens enthält zwar nur die §§ 27 bis 41 E-SGB VIII, aber die haben es schon in sich. Die Fachöffentlichkeit ist beunruhigt: Stimmt es, dass der Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung beseitigt werden soll? – Das wohl nicht; wohl aber wird man davon sprechen müssen, dass er zurechtgestutzt, oder „entkernt“, jedenfalls um seinen rechtsverbürgenden Gehalt gebracht werden soll. Im Ergebnis öffnet der Gesetzentwurf der haushaltspolitischen Einflussnahme auf die Soziale Arbeit Tür und Tor.”

Eine erste Einschätzung bzw. eine erste Analyse des Entwurfs des Reformgesetzes zum SGB VIII der beiden Kollegen Gerlach und Hinrichs liegt nun in Form eines achtseitigen Artikels vor. Den vollständigen Artikel finden Sie hier als PDF-Download.

Die Botschaften sind erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch eine persönliche Anmerkung: Was soll das eigentlich? Warum findet keine öffentliche Diskussion zu diesem Themenbereich statt? Selbst die Verbände halten still. Warum? Gibt es hierfür Gründe? Ich verstehe es nicht. Interessant finde ich übrigens auch, dass die Inhalte des aktuellen Entwurfs zur Novellierung des SGB VIII selbst in den meisten Jugendämtern nicht bekannt sind.

NEU: Fachtagung zur SGB VIII – Reform am 26.10.2016 in Bielefeld. Hier finden Sie weitere Informationen.

Wenn Sie zukünftig immer zeitnah auf dem Laufenden sein wollen, können Sie sich hier in unseren SGB VIII – Newsletter eintragen. Ich versorge Sie dann zeitnah mit Infos. Sie erhalten dann auch aktuelle Infos zur anstehenden Fachtagung am 26.10.2016 in Bielefeld unter anderem mit Prof. Dr. Dr. hc Wiesner und Prof. Dr. Gerlach.

Newsletter zur SGB VIII – Reform

Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes  erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
  6. und vieles mehr…

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen und sich gegen eine Art Hartz IV-Reform in der Jugendhilfe aussprechen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

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