Sozialgesetzbuch wird an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst Neuer Sozialdatenschutz unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sozialgesetzbuch wird an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Neuer Sozialdatenschutz unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Bundesgesetzgeber passt wesentliche Datenschutzvorschriften des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an.

Größtenteils handelt es sich dabei um sprachliche Anpassungen. So wird zum Beispiel das Wort „Betroffene“ in „betroffene Person“ geändert. Inhaltliche Veränderungen finden sich in § 68 SGB VIII. Hier soll eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung von Beiständen, Amtspflegern und der Amtsvormünder verhindert werden.

Den Gesetzesentwurf als Drucksache des Bundesrates (BR-Drs. 430/18) finden Sie hier als PDF-Download.

Hier finden Sie eine  Information des Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz zum Thema.

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