Seit nunmehr fast 20 Jahren müssen Kinder und Jugendliche in der stationären Erziehungshilfe in NRW unverändert mit einem lächerlich niedrigen Bekleidungsgeld auskommen. Kinder erhalten 1,23 EUR und Jugendliche 1,34 EUR pro Tag. Ein Skandal!
Laut mir vorliegenden Informationen schieben sich die Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen gegenseitig den Schwarzen Peter zu . Im Jahre 2000 wurde letztmalig das Bekleidungsgeld für Kinder und Jugendliche in der stationären Erziehungshilfe in NRW durch die Landeskommission Jugendhilfe angepasst. Die Kommission ist jedoch seit Kündigung des Jugendhilfe-Rahmenvertrages in Nordrhein-Westfalen durch die kommunalen Spitzenverbände im Jahre 2012 nicht mehr aktiv.
Die Landschaftsverbände in NRW sehen laut mir vorliegenden Trägerinformationen keine Handlungsnotwendigkeit und verweisen entweder auf einen hier nicht zutreffenden Hartz IV-Vergleich oder auf eine Globalzuständigkeit des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für viele der mir bekannten Einrichtungsträger gehört der gemeinsame Gang mit den Klienten zur Bekleidungskammer zum Tagesgeschäft. Aufgrund knapp bemessener Entgeltsätze ist es den meisten Trägern nicht möglich, das Bekleidungsgeld für die Kinder und Jugendlichen aufzustocken.
Über die Zusendung von Kommentaren zu diesem Thema würde ich mich freuen. Woran liegt es, dass sich niemand in NRW für eine Anpassung der Bekleidungspauschale zuständig fühlt?
Hier finden Sie das aktuelle (!) Informationsschreiben des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe aus September 2000.
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- portrait-317041_640: Pixabay