Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat bestätigt, dass die geplanten Verträge zur Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern im Landkreis Osnabrück nicht zulässig sind. Begründung: Die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit der Mitarbeitenden der im Sozialraumbudgetierungsverfahren übergangenen Jugendhilfe-Träger werde verletzt. Prof. Dr. Hinrichs (einer der Anwälte der Kläger) macht in seiner Presseerklärung deutlich: “Das OVG Lüneburg hat durchschaut, dass der Landkreis mit viel Chuzpe versucht hat, den faktisch vorliegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der übergangen Träger zu verschleiern.”
Landrat Manfred Hugo sieht das alles eher gelassen. Der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte er: “…dass die „Sozialraumorientierung als solche nicht gestoppt ist”. Der bereits eingeschlagene Weg in der Jugendhilfe soll nicht aufgegeben werden. Aus Sicht des Landkreises wurde lediglich der Abschluss der Verträge untersagt. Daher beabsichtigt der Landkreis die begonnene Arbeit weiterzuführen. Es bleibt also weiterhin spannend in Osnabrück.
Interessant ist übrigens auch, dass die hohen Wellen bis nach Duisburg schlagen.
Bereits am 25.08.2009 habe ich hier in meinem Blog darauf hingewiesen, dass Prof. Dr. Wolfgang Hinte vom Institut für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen dem Landkreis Osnabrück als Berater zur Seite gestanden hat. Dieser zeigt nun in der Zeitschrift Forum Erziehungshilfen der Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen (ForE 3/2010) nicht unbedingt Nehmerqualitäten. In seiner Erwiderung auf einen Artikel der Professoren Gerlach und Hinrichs (ForE 1/2010 der gleichen Zeitschrift) macht er sich unter der Überschrift “Sozialraumorientierung auf hoher See” gehörig Luft und zieht – so wie es mir scheint – völlig frustriert vom sog. Leder. Die beiden Rechtsanwälte werden beispielsweise als Westerwelles der Jugendhilfe bezeichnet und der Veröffentlichung von Halbwahrheiten und Tatsachenverdrehungen bezichtigt. Im gleichen Atemzuge wirft Wolfgang Hinte den Richtern des OVG-Lüneburg vor, dass nicht alle wesentlichen Aspekte im Urteil berücksichtigt und das schlichtweg Begründungen aus anderen Urteilen abgeschrieben wurden. Holla die Waldfeee! Den Artikel sollten Sie unbedingt lesen. Er besitzt in jedem Fall einen hohen Unterhaltungswert.