Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat bestätigt, dass die geplanten Verträge zur Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern im Landkreis Osnabrück nicht zulässig sind. Begründung: Die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit der Mitarbeitenden der im Sozialraumbudgetierungsverfahren übergangenen Jugendhilfe-Träger werde verletzt. Prof. Dr. Hinrichs (einer der Anwälte der Kläger) macht in seiner Presseerklärung deutlich: “Das […]
Continue reading »