DSGVO-Verstoß: Krankenhaus in Portugal soll 400.000 Euro zahlen Nicht nur Ärzte hatten Zugriff auf Patientendaten

DSGVO-Verstoß: Krankenhaus in Portugal soll 400.000 Euro zahlen. Nicht nur Ärzte hatten Zugriff auf Patientendaten.

In Portugal wurde europaweit die erste dicke Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Die Datenschutzbehörde CNPD (Comissão Nacional de Protecção de Dados) hat das Krankenhaus Barreiro Montijo zu 400.000 Euro Strafe verdonnert, weil zu viele Personen Zugriff auf Patientendaten hatten. Für einen weiteren Verstoß wurden satte 100.000 Euro Strafe verhängt. Das betroffene Krankenhaus will angeblich gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Wir müssen uns wohl auch in der Jugendhilfe ernsthafte Sorgen machen. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, den Pädagog*innen der Einrichtung gruppenübergreifend Klient*innendaten zur Verfügung zu stellen. Haben Sie an eine solche Trennung der Daten in Ihrer Einrichtung gedacht?

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trifft nach wie vor insbesondere kleine Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Und zwar besonders hart. Nur die wenigsten Leistungserbringer haben zum Beispiel einen Datenschutzbeauftragten. Dabei müssen alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von der Mitarbeiterzahl einen Datenschutzbeauftragten vorhalten, weil sie grundsätzlich personenbezogene Daten (z.B. Gesundheitsdaten der Klient*innen) verarbeiten. Dieser Sachverhalt ist bei vielen Trägern nicht bekannt. Eigentlich ein alter Hut…

Hinzu kommt der weit verbreitete Irrglaube, dass  Datenschutzkosten allein von den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu tragen sind. Das ist falsch. Es besteht ein Refinanzierungsanspruch. Die Kosten sind vom Öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Entgeltfinanzierung vollständig zu tragen.

Weitere Infos zum Thema Datenschutz und zu Unterstützungsinstrumenten finden Sie hier. Beachten Sie auch, dass bestimme Datenschutzberatungsleistungen förderfähig sind. Einen Zuschuss können Sie für Ihr Unternehmen zum Beispiel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

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  • man-742766_640: Pixabay