Organisationen ab 50 Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem vorzuhalten. Es muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter*innen der Meldestelle über das notwendige Fachwissen verfügen. Um die erforderliche Qualifikation zu gewährleisten, gibt es eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung.
In diesem Zusammenhang bieten wir ab sofort ein Online-Kurs, speziell für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe an, mit dem Sie die Voraussetzungen für den Fachkundenachweis gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG erfüllen. Zudem eignet es sich hervorragend zur Rezertifizierung im Compliance-Bereich. Unser Intensivseminar gibt Ihnen fundierte Informationen zu den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten von Hinweisgebersystemen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Das Seminar deckt unter anderem folgende Themenbereiche ab:
- Rechtliche Grundlagen insbesondere aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, KDG und DSG-EKD)
- Synergiemöglichkeiten für Jugendhilfeeinrichtungen im Zusammenhang mit dem § 45 SGB VIII (externe Beschwerdemöglichkeiten)
- Kommunikation zur Nutzung von Hinweisgebersystemen
- Verhaltensregeln im Umgang mit Hinweisgeber*innen
- Prozess für die Bearbeitung eingehender Meldungen
- Quelleneinschätzung und Glaubhaftigkeitsbeurteilung
- Datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten
- Geheimhaltungspflichten
- Unterrichtungspflichten gegenüber Hinweisgeber*innen
- Dokumentationspflichten
- Auskunftsansprüche von Dritten und Behörden
- Schutz der Identität von Hinweisgeber*innen
- Bußgeldvorschriften
- Live: Erstellung eines internen Meldekanals über ein Datenschutzmanagementsystem
- Tipps und Tricks
Unser Kurs enthält insgesamt zwölf praxisnahe Videolektionen mit einer Gesamtlaufzeit von ca. 7,5 Stunden. Darüber hinaus erhalten Sie zahlreiche Arbeitshilfen für die tägliche Praxis.