Hinweisgeberschutz: Meldekanal ohne Fachkunde ist nicht erlaubt! Ohne Fachkundenachweis gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG geht es leider nicht

Organisationen ab 50 Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem vorzuhalten. Es muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter*innen der Meldestelle über das notwendige Fachwissen verfügen. Um die erforderliche Qualifikation zu gewährleisten, gibt es eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung. In diesem Zusammenhang bieten wir ab sofort ein […]

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