Verfügbarkeit

Verfügbarkeit ist eines der drei zentralen Schutzziele im Datenschutz, neben Vertraulichkeit und Integrität. Sie beschreibt die Anforderung, dass personenbezogene Daten und die Systeme, in denen sie verarbeitet werden, im Bedarfsfall zuverlässig zur Verfügung stehen müssen. Geregelt ist dieses Schutzziel unter anderem in Artikel 32 Absatz 1 lit. b DSGVO. Für Einrichtungen der Sozialwirtschaft bedeutet das konkret: Daten müssen dann verfügbar sein, wenn sie für Betreuung, Pflege, Kommunikation, Abrechnung oder rechtliche Nachweispflichten benötigt werden – auch in besonderen Situationen wie Stromausfällen, Systemstörungen oder Cyberangriffen.

Ein Ausfall von IT-Systemen, Datenverlust oder der Zugang zu veralteten oder beschädigten Informationen kann im sozialpädagogischen oder pflegerischen Alltag erhebliche Folgen haben – etwa durch Versorgungslücken, rechtliche Unsicherheiten oder Vertrauensverlust. Entsprechend wichtig sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, zum Beispiel durch systematische Datensicherungen (Backups), Notfallkonzepte, Redundanzen oder Wiederanlaufpläne.

Auch organisatorische Regelungen sind erforderlich: Dazu gehören etwa die Festlegung von Verantwortlichkeiten im Störungsfall, die klare Priorisierung von Prozessen im Notbetrieb oder die regelmäßige Überprüfung der Wiederherstellungsfähigkeit von Systemen und Daten. Verfügbarkeit bezieht sich dabei nicht nur auf digitale Daten, sondern auch auf analoge Unterlagen, Kommunikationswege und Infrastruktur.

Die IJOS Datenschutzmanagement-Software (DSM) ermöglicht die strukturierte Dokumentation von Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit, die direkt den jeweiligen Verarbeitungstätigkeiten zugeordnet werden können. Zudem unterstützt die IJOS GmbH Träger dabei, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung dieses Schutzziels zu entwickeln – abgestimmt auf Größe, Ausstattung und Risikoprofil der Einrichtung.