Gesetzesentwurf zur SGB VIII-Reform vom 07.06.2016

So liebe Leute! In der Sommerpause gibt es wohl doch noch viel zu lesen. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Gesetzesentwurf zur SGB VIII-Reform vom 07.06.2016.

Achtung: Aktuelle Entwürfe mit Stand 23.08.2016 finden Sie hier.

Schon jetzt steht fest, dass hier keineswegs eine kleine Gesetzesreform auf uns zurollen wird. Vielmehr rollt da eine Veränderungslawine auf uns zu. Allerdings muss man schon sehr genau lesen und auf viele Kleinigkeiten insbesondere bei den Begründungen zur SGB VIII – Reform achten. Eile ist geboten. Schon am 01.01.2017 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Die Inhalte des neuen Gesetzestextes  sind erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

Neu: Fachtag zur anstehenden Gesetzesreform am 26.10.2016 in Düsseldorf.

Bildquellen

  • Man with taped mouth: © studiostoks / Fotolia.