Gesetzesentwurf zur SGB VIII – Reform vom 23.08.2016 Nicht schon wieder!

Der Wahnsinn nimmt kein Ende. Schon wieder gibt es eine erweiterte Entwurfsfassung (Gesetzesentwurf) im Rahmen der geheimen SGB VIII – Reform.

Ich habe da mal eine Frage: Was sind das denn überhaupt für Menschen, die in diesem SPD-gesteuerten “Schwesig-Ministerium” einfach nicht aufgeben wollen und stur und behäbig ein Gesetz “zusammenbasteln”, dass überhaupt keiner in Deutschland haben will?

NEU: Fachtagung zur SGB VIII – Reform am 26.10.2016 in Bielefeld. Hier finden Sie weitere Informationen.

Nachfolgend finden Sie einen aktuellen Gesetzesentwurf zur SGB VIII-Reform vom 23.08.2016:

Wenn Sie zukünftig immer zeitnah auf dem Laufenden sein wollen, können Sie sich hier in unseren SGB VIII – Newsletter eintragen. Ich versorge Sie dann zeitnah mit Infos. Sie erhalten dann auch aktuelle Infos zur anstehenden Fachtagung am 26.10.2016 in Bielefeld unter anderem mit Prof. Dr. Dr. hc Wiesner und Prof. Dr. Gerlach.

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Dr. Hans-Ullrich Krause trifft mit seiner nachfolgenden Frage den Nagel auf den Kopf:

“Wer um alles in der Welt, hat warum auch immer den Auftrag erteilt, das KJHG/SGB VIII zu reformieren? Ein Gesetz welches sich in der Praxis bewährt hat, ein Gesetz um welches Deutschland weltweit beneidet wird, welches so viel progressive Bewegungen und Veränderungen erzeugt hat und immer noch weiter erzeugt? Ein Gesetz, zu dem sich die Profession der Sozialen Arbeit bekannt hat und das zu konsequenter Qualifizierung zwingt?” Die vollständige Entgegnung zur SGB VIII – Reform finden Sie hier.

Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes  erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
  6. und vieles mehr…

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

Neu: Fachtag zur anstehenden Gesetzesreform am 26.10.2016 in Bielefeld.

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