Frontalangriff auf das rechtliche Dreiecksverhältnis, die Trägerpluralität und die Trägerautonomie

Es gibt schon wieder schockierende Neuigkeiten zur geheimen Gesetzesreform. Die neuen Gesetzesentwürfe zum SGB VIII stellen die bisherigen Prinzipien des Einrichtungsfinanzierungsgesetzes grundlegend in Frage.

Aufgrund der mittlerweile vorliegenden und leider immer noch nicht offiziellen Entwürfe zum neuen SGB VIII (siehe meinen Blog-Beitrag vom 22.07.2016) liefere ich Ihnen heute einen sehr erstzunehmenden Nachtrag zum Fachartikel von Gerlach/Hinrichs. (Gerlach/Hinrichs, Erste Analyse des Entwurfs eines Reformgesetzes zum SGB VIII, erscheint in ZKJ 8/2016 (siehe meinen Blog-Beitrag vom 29.06.2016 “Wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung zurecht stutzt”). Den Fachartikel finden Sie Download etwas weiter unten. Hier ein Auszug:

“Im Verlaufe der Abfassung dieses Beitrages ist erstmalig eine komplette Entwurfsfassung zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch1 in Umlauf gekommen. Darin sind auch die weiteren vom zuständigen Ministerium zur Bearbeitung angekündigten Bereiche, weiter ausformuliert worden. Die nun geplanten Änderungen im Bereich des Einrichtungsfinanzierungsrechts stellen die bisherigen Prinzipien des Einrichtungsfinanzierungsrechts grundlegend in Frage. Namentlich geht es um die Aufweichung des rechtlichen Dreiecksverhältnisses, die Beschränkung der Trägerpluralität und die Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips.”

Den Nachtrag zum Fachartikel der beiden Professoren Gerlach und Hinrichs finden Sie als PDF-Download hier.

Ich frage mich noch immer, warum die Fachöffentlichkeit stille hält. Sie finden zu diesem Thema kaum etwas im Internet. Auch die Verbände halten unverständlicherweise noch immer still und wollen erstmal die offiziellen Entwürfe abwarten. Der Referentenentwurf war für Juni angekündigt, wird nun aber im August erwartet, wobei das Gesetz bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten soll.

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