Europäische Datenschutzverordnung versetzt Einrichtungsträger in Panik Die wenigsten Kinder- und Jugendhilfeträger sind auf die DSGVO vorbereitet

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Europäische Datenschutzgrundverordnung versetzt Einrichtungsträger in Panik. Die wenigsten Kinder- und Jugendhilfeträger sind auf die DSGVO vorbereitet.

Wir müssen uns wohl ernsthafte Sorgen machen. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trifft insbesondere kleine Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Und zwar besonders hart. Nur die wenigsten Leistungserbringer haben zum Beispiel einen Datenschutzbeauftragten. Dabei müssen alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von der Mitarbeiterzahl einen Datenschutzbeauftragten vorhalten, weil sie grundsätzlich personenbezogene Daten verarbeiten. Dieser Sachverhalt ist bei vielen Trägern nicht bekannt. Eigentlich ein alter Hut…

Hinzu kommt der weit verbreitete Irrglaube, dass  Datenschutzkosten allein von den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu tragen sind. Das ist falsch. Es besteht ein Refinanzierungsanspruch. Die Kosten sind vom Öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Entgeltfinanzierung vollständig zu tragen.

Ab dem 25.05.2018 ist die DSGVO verbindlich und ohne “Wenn und Aber” umzusetzen. Ich habe in den letzten Wochen viele Telefonate geführt und in Erfahrung bringen können, dass im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe der Vorbereitungs- und Umsetzungsgrad bei kleinen Trägern (< 50 Plätze) nahezu gegen Null geht. Da schlägt einem die blanke Unkenntnis gepaart mit mutiger Naivität (… für uns ist das alles nicht relevant) entgegen.

So wie es aussieht, trifft das wohl auch auf viele andere Unternehmen in der Bundesrepublik zu. Laut einer aktuellen Umfrage des Digitalverbands Bitkom in der 300 Gründungsunternehmen befragt wurden, beschäftigt sich gerade mal jedes dritte Unternehmen mit dem Thema, hat aber noch nichts Konkretes in die Wege geleitet. Lediglich neun Prozent haben die Umsetzung abgeschlossen. Hier finden Sie einen Artikel der WELT zum Thema:  “Wer nicht handelt, der haftet. Bei Missachtung der DSGVO drohen empfindliche Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes – auch für kleine und mittlere Unternehmen“.

Experten befürchten nun, dass viele kleine Unternehmen Probleme bekommen: So drohe zum Beispiel eine gigantische Abmahnwelle.

Noch etwas…, der mit der DSGVO einhergehende Aufwand ist enorm. Mein Unternehmen hat mindestens 150 Arbeitsstunden benötigt, um DSGVO-Sicherheit herzustellen.

Allen Einrichtungsträgern rate ich dringend, sich externe Unterstützung zu holen. Das ist alleine kaum zu schaffen.

Ich biete gemeinsam mit meinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Gerlach einen eintägigen Crashkurs zur DSGVO im September an. Hier finden Sie weitere Informationen zum Seminar.

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