Der Bundesminister für Finanzen, Herr Olaf Scholz hat sich mit dem Thema Barmittelverwaltung befasst und ein Schreiben an die Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW) gesendet. Der Bundesminister stellt hierin klar, dass die BaFin den Anwendungsbereich des ZAG bei einem Unternehmen der Freien Wohlfahrtspflege als gar nicht erst eröffnet ansieht, sodass nach dem ZAG keine Erlaubnis erforderlich ist.
Das Schreiben des Bundesministers für Finanzen finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie meinen ursprünglichen BlogBeitrag zum Thema:
Viele Einrichtungen richten für kleinere Barbeträge, die ihre Klientel als Sozialleistung zur persönlichen Verfügung bekommen, Treuhandkonten ein. Dazu zählen unter anderem Einrichtungen der Eingliederungs-, Jugend-, Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe sowie Pflegeeinrichtungen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das bei einem Diakonischen Träger in Niedersachsen vor einiger Zeit moniert und angemahnt, dass dies ein „Finanz-transfergeschäft” sei und die Einrichtung wie eine Bank handele. Sie brauche daher eine gesetzliche Erlaubnis für die Bargeldverwaltung und unterliege künftig der Aufsicht durch die BaFin.
Dies hätte zur Folge, dass die verwaltenden Einrichtungen das Verfahren zur Erlangung einer entsprechenden Erlaubnis nach § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu durchlaufen hätten. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob alle Einrichtungen in der Lage wären, die daraus resultierenden verwaltungsspezifischen Belastungen zu stemmen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) setzt sich dafür ein, dass die Bargeldverwaltung durch gemeinnützige Träger im Rahmen von sozialen Aufgaben nicht unter das Gesetz fällt bzw. eine entsprechende Gesetzesänderung erfolgt. Die BAGFW hat sich mit einer Problemanzeige an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Olaf Scholz, gewandt. Das Schreiben des Deutschen Caritasverbandes an das BMF finden Sie hier.
Das Schreiben des Deutschen Caritasverbandes finden Sie hier.
Inwieweit dieses Problem Auswirkungen auf die Finanzierung von Einrichtungen haben könnte, bleibt abzuwarten. In jedem Fall werden weitere Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Barbeträgen für Klienten entstehen. Dieser Sachverhalt sollte bereits jetzt prospektiv in zukünftigen Entgeltverfahren berücksichtigt werden.
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- Gluecklicher Junge: © Jean Kobben/Fotolia