Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe Bundestag beschließt den Gesetzesentwurf über die Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe

Im Deutschen Bundestag hat am 10.11.2022 die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfes zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe stattgefunden. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf beschlossen.

Damit wird die Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben und für Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform betreut werden, immer wahrscheinlicher. Voraussichtlich am 16.12.2022 soll der Gesetzesentwurf im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen.

Geplant ist, dass das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft tritt.

Weitere Informationen zu dem Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hier zu finden:

https://t1p.de/yq3lc

 

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