Stellungnahme der AGJ zur SGB VIII – Reform Widersprüche im Reformprozess

In einer aktuellen Stellungnahme warnt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) davor, die aktuellen Gesetzesentwürfe umzusetzen. Die aktuellen Arbeitsentwürfe des BMFSFJ gefährden laut AGJ die bisherigen fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe.

Die AGJ definiert in ihrer Stellungnahme zahlreiche Punkte, die im Reformprozess intensiver bearbeitet werden müssen, um den fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe zu entsprechen:

  1. Erziehung und Hilfe als Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe nicht aufgeben!
  2. Kinderrechte und Elternrechte statt Kinderrechte versus Elternrechte!
  3. Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung statt Verbürokratisierung fachlicher Verfahren!
  4. Stärkung der Rechte der Leistungsberechtigten statt Normierung eines gelenkten Auswahlermessens!
  5. Förderung sozialräumlicher Angebote ohne Aushöhlung individueller Rechtsansprüche!
  6. Keine Finanzierungsregelungen ohne partnerschaftliches Zusammenwirken der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe!
  7. Fortschritte der professionsübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz nicht gefährden!
  8. Ansprüche junger Volljähriger ja, aber inklusiv!
  9. Keine Länderöffnungsklauseln und keine Leistungsabsenkung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete!

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme der AGJ als PDF-Datei.

NEU: Fachtagung zur SGB VIII – Reform am 26.10.2016 in Bielefeld. Hier finden Sie weitere Informationen.

Wenn Sie zukünftig immer zeitnah auf dem Laufenden sein wollen, können Sie sich hier in unseren SGB VIII – Newsletter eintragen. Ich versorge Sie dann zeitnah mit Infos. Sie erhalten dann auch aktuelle Infos zur anstehenden Fachtagung am 26.10.2016 in Bielefeld unter anderem mit Prof. Dr. Dr. hc Wiesner und Prof. Dr. Gerlach.

Newsletter zur SGB VIII – Reform

Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes  erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
  6. und vieles mehr…

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen und sich gegen eine Art Hartz IV-Reform in der Jugendhilfe aussprechen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

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