Sonderwebinar zur Coronakrise Kostenfreies Webinar am 25.03.2020 um 16:00 Uhr

Wir haben uns dazu entschlossen, ein kostenloses Sonderwebinar zur Coronakrise am 25.03.2020 anzubieten.

Die Unsicherheit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist aktuell sehr groß. Anrufe ohne Ende. Angeblich sind Jugendämter und Landesjugendämter (was ja irgendwie auch verständlich ist…) nicht erreichbar bzw. haben nicht auf alle Fragen eine Antwort.

Um der aktuellen Situation gerecht zu werden, wollen wir im Rahmen unseres Sonderwebinars zur Coronakrise unser Bestes tun, Ihre Fragen sammeln und wenn möglich auch gleich beantworten:

Das Webinar werden wir diesmal zu Dritt gestalten:

  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Gerlach
  • Dipl. Sozialarbeiterin Doreen Putzke M.A.
  • Dipl. Betriebswirt Dr. Frank Plaßmeyer

Neu: Aufgrund des außerordentlichen hohen Interesses an unserem Webinar habe ich die maximale Zahl der Teilnehmer*innen auf 500 erhöht.
Sie können sich also weiterhin anmelden. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Wir werden uns u.a. mit folgenden Fragen, die wir bislang von Ihnen erhielten, auseinandersetzen:

  • Sind Vertragskündigungen im Bereich der Entgeltfinanzierung aufgrund der aktuellen Krise möglich?
  • Folgen durch fehlende Beschulungsmaßnahmen
  • Umgang mit zusätzlichen, krisenbedingten Kosten (z.B. zusätzliches Personal, Personalbeschaffungskosten, Hygieneaufwand, etc.)
  • Welche Möglichkeiten der Refinanzierung gibt es, um die Mehrkosten z.B. für die Vormittagsbetreuung zu kompensieren?
  • Müssen Hilfeplangespräche stattfinden? Worauf ist hier zu achten?
  • Einsatz von Nichtfachkräften bei massivem Personalmangel?
  • Sind wir verpflichtet Jugendliche für kurze Aufenthalte nach Deutschland zu bringen (geplant war April 2020) vor allem wenn eine Rückkehr in das Auslandsprojekt eher unwahrscheinlich ist?
  • Dürfen wir bei einer drohenden Ausgangssperre ein Reiseprojekt mit Übernachten in der Natur mit einer kleinen Gruppe 3:2 durchführen?
  • Nichteinhaltung der Arbeitszeitgesetze? Vorsorgliche Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt?
  • An welchem Punkt müssen wir von unserer Seite Kinder nach Deutschland holen und die Maßnahmen abbrechen?
  • Wie können wir als Leistungsanbieter den Schutzauftrag im Rahmen des Kindeswohls gewährleisten, wenn die sorgeberechtigten Eltern aus Angst angesteckt zu werden, nicht betreut werden wollen?

Gerne können Sie uns weitere Fragen per E-Mail zusenden. Es wird im Webinar die Möglichkeit bestehen, den Referent*innen Fragen über die Chatfunktion zu stellen.

Wir werden mit dem Webinar pünktlich um 16:00 Uhr beginnen. Das Ende ist offen.

Anmelden können Sie sich ab sofort kostenfrei hier (Link). 

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  • Child superhero portrait: © yuryimaging / Fotolia