Der Paritätische Gesamtverband fordert die vorgesehene SGB VIII-Reform zu stoppen und schlägt vor: Zurück auf Los!
Zentrales Ziel der SGB VIII-Reform (noch in dieser Legislaturperiode) sollte ein inklusives SGB VIII, also die Zusammenführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), sein. Die bisher vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Arbeitsentwürfe zur SGB VIII-Reform seien jedoch derart überfrachtet mit anderen Intentionen, dass mittlerweile deutlich geworden sei, dass das Ziel eines inklusiven SGB VIII so nicht erreichbar ist.
Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverband sollen durch die vorgesehenen Neuregelungen im Finanzierungsrecht das Ermessen öffentlicher Träger im Hinblick auf die Art der Finanzierungsformen “(…) so erheblich erweitert werden, dass die Träger der freien Jugendhilfe in Finanzierungsfragen in völlige Abhängigkeit von den Optionen der öffentlichen Hand geraten. Die öffentlichen Träger sollen, so sie wollen, den Abschluss von Vereinbarungen verweigern können und Ausschreibungspraktiken entwickeln, die — wie das Beispiel der Jugendberufshilfe zeigt — geeignet sind, gut entwickelte Angebotsstrukturen in kürzester Zeit zu zerstören.”
Da die Bundestagswahlen immer näher rücken, seien die vorliegenden Entwürfe nicht mit bloßen Textkorrekturen zu heilen. Die vorliegende Gesamtkonstruktion sei verfehlt. Der Paritätische Gesamtverband, fordert das BMFSFJ auf, das Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und statt dessen in der neuen Legislaturperiode über einen breiter verankerten Fachdiskurs zur Ausgestaltung eines inklusiven SGB VIII einen grundlegend neuen Anlauf zu machen.
Den vollständigen Aufruf von Norbert Struck finden Sie als PDF-Datei zum Download hier.
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Newsletter zur SGB VIII – Reform
Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes erschreckend:
- „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
- „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
- Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
- Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
- Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
- und vieles mehr…
Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.
Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen und sich gegen eine Art Hartz IV-Reform in der Jugendhilfe aussprechen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.
Hier geht es direkt zur Petition.
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