Neues Reizthema: Finanzierung der sog. gesetzlichen Beauftragten Öffentliche Träger wollen oft Kosten für Beauftragte nicht akzeptieren

Neues Reizthema: gesetzliche Beauftragte. Jugendämter wollen häufig Kosten für Beauftragte nicht akzeptieren.

Haben Sie die Kosten für Beauftragte mit ca. 15.000 EUR je Gruppe und Jahr auf dem Schirm? Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation in ihren Betrieben sorgen. Die Kosten sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Aufwendungen im Rahmen Ihrer Entgeltkalkulation und -verhandlung einkalkulieren und durchsetzen können.

Zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten zählen unter anderem:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)
  • Betriebsarzt
  • Betriebssanitäter (erst bei mehr als 1.500 Mitarbeitern)
  • Ersthelfer
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Befähigte Person zum Prüfen von elektr. Betriebsmitteln
  • Beauftragter für den Datenschutz
  • Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
  • Befähigte Person (Sachkundiger) für Leitern und Tritte (Leiterbeauftragter)
  • Sachkundige Person zur Spielplatzgeräteprüfung
  • Energiemanagementbeauftragter (auch für kleine Unternehmen möglich)
  • etc.

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für diese sog. Beauftragten kommen den Arbeitnehmern indirekt zugute und können daher den sekundären vertraglichen Sozialkosten zugeordnet werden. Diese sind von den öffentlichen Trägern über die zu vereinbarenden Leistungsentgelte (z.B. Tagessätze) dauerhaft zu vergüten.

Häufig wird seitens der Öffentlichen Träger ein solcher Finanzierungsanspruch nicht gesehen. Erst heute habe ich das wieder in einem Verhandlungsgespräch erleben dürfen. Man glaubt einfach nicht, dass für die o.a. Tätigkeiten Kosten entstehen, die sich auch im Entgelt wiederfinden müssen. Da wird lamentiert auf Teufel komm raus.

Ich empfehle allen Trägern, genau zu prüfen, welche Beauftragtenfunktionen vorgehalten werden sollen. Diese sollten dann Rahmen der Entgeltkalkulation konsequent eingepreist und auch verhandelt werden.

Für alle die sich hier einfuchsen wollen, biete ich ein Webinar an. Hier finden Sie weitere Informationen zum Webinar.

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  • harassment at school,: © Cherries/Fotolia