Die Reform des SGB VIII-Ausführungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen bringt signifikante Veränderungen für familienähnliche Betreuungsformen mit sich. Längere Zeit gab es wenig Bewegung rund um den Einrichtungsbegriff, doch mit der jüngsten Gesetzesänderung (KJSG im Juni 2021) hat sich dies grundlegend gewandelt. Insbesondere die sogenannten Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften und andere familienähnliche Betreuungsformen stehen vor neuen Herausforderungen.
Bislang befanden sich viele dieser Betreuungsformen in einer Grauzone hinsichtlich der Betriebserlaubnispflicht. Das Land Nordrhein-Westfalen plant mit einer Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB VIII, dass solche Kleinstsysteme künftig keine Betriebserlaubnis mehr erhalten sollen, es sei denn, sie sind in einen größeren Einrichtungskontext eingebunden. Diese Änderung zielt darauf ab, Qualitätsstandards zu sichern und eine klarere Strukturierung der Betreuungsangebote zu gewährleisten.
Für Betreiberinnen und Betreiber bedeutet dies, dass sie sich umgehend mit den neuen Regularien auseinandersetzen müssen. Eine wichtige Anlaufstelle für detaillierte Informationen und Unterstützung bietet die IJOS GmbH.
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Es ist wichtig, dass alle Betroffenen sich frühzeitig informieren und entsprechende Anpassungen planen. Die neuen Regelungen verlangen nicht nur eine rechtliche Auseinandersetzung, sondern erfordern auch ein Umdenken in der praktischen Ausführung der Betreuungsarbeit. Durch die Einbindung in größere Einrichtungen könnten sich zwar neue Kooperationsmöglichkeiten ergeben, jedoch auch Herausforderungen in der Bewahrung der familiären Atmosphäre, die diese Betreuungsformen auszeichnet.
Zusammengefasst steht die Betreuungslandschaft in Nordrhein-Westfalen vor einer bedeutenden Umstrukturierung. Die kommenden Monate werden zeigen, wie flexibel und anpassungsfähig die Dienste und Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe sind, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden.
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