Kurzexpertise Careleaver veröffentlicht Übergang in die Volljährigkeit – Änderungen durch das KJSG

Kurzexpertise Careleaver veröffentlicht. Übergang in die Volljährigkeit – Änderungen durch das KJSG.

Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) wurden grundlegende rechtliche Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch vorgenommen, die auch die Rechte von Care Leaver*innen und die Übergangsbegleitung von jungen Menschen aus stationären Erziehungshilfen und der Vollzeitpflege ins Erwachsenenleben betreffen. Neben einer Verstärkung und Neudefinition der Leistungsrechte sind nun für die Vorbereitung und Begleitung von jungen Menschen aus betreuten Wohnformen (§ 34 SGB VIII) sowie der Pflegekinderhilfe (§ 33 SGB VIII) ins Erwachsenenleben verbindlichere Verfahren gefordert und es werden neue Verantwortlichkeiten für die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe defniert.

In Selbstorganisationen wie dem Careleaver e. V., auf Fachforen sowie in der SGB VIII-Debatte waren von jungen Menschen und jungen Erwachsenen bereits über lange Zeit wichtige Hinweise und Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt worden (vgl. z. B. Positionspapier des Bundesnetzwerks der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe – BUNDI, Mai 20211 ). Im Rahmen des Dialogforum Pflegekinderhilfe und des Zukunftsforum Heimerziehung wurden Positionen für die Pflegekinderhilfe und die übrigen stationären Wohnformen im Rahmen der Erziehungshilfen unter breiter Beteiligung von Fachleuten, jungen Menschen sowie Eltern erarbeitet.

Die Expertise können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

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  • lächelnde studentin mit gedankenblase: Fotolia