Koalitionsvertrag und SGB VIII – Reform Frau Ministerin Giffey, übernehmen Sie!

Koalitionsvertrag und SGB VIII – Reform. Frau Ministerin Giffey, übernehmen Sie!

In einem neuen Fachartikel beleuchtet Herr Dr. Wolfgang Hammer den aktuellen Stand der SGB VIII – Reform.  Der Fachartikel baut auf dem Vortrag ” Die SGB VIII – Reform in der 19. Legislaturperiode” auf, der am 20.04.2018  auf der IJOS Matinée gehalten wurde. Der Artikel steht ab sofort als PDF-Download zur Verfügung (siehe unten) und erscheint in Kürze in der nächsten Ausgabe des Forums für Kinder-und Jugendarbeit. 

Im Artikel selbst wendet sich Hammer an die neue Bundesfamilienministerin: “(…) Sie sind durch die gescheiterte Reform der Kinder-und Jugendhilfe nicht vorbelastet und haben auch nicht an den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag mitgewirkt. Diese Freiheit sollten Sie nutzen.” Insbesondere setzt sich Hammer dafür ein, dass das BMFSFJ davon ablässt, das KJSG verabschieden zu wollen. Wir berichteten an anderer Stelle darüber, dass der Gesetzesentwurf zum KJSG noch immer beim Bundesrat liegt und beschlossen werden kann.

“Die erhebliche Diskrepanz zwischen den Finanzierungsbedarfen der Reformvorhaben und den verabredeten Finanzmitteln muss offen diskutiert werden. Wenn Ihr Kollege Jens Spahn schon eine Pflegebeauftragten hat, der offen die völlig unzureichenden Verabredungen zur Verbesserung der Pflege kritisiert und die tatsächlichen Bedarfe aufzeigt, sollten Sie nicht dahinter zurückstehen. Die Fachwelt aus Praxis und Wissenschaft wird Ihnen dabei zur Seite stehen. Wenn Ihre Kollegin Ursula von der Leyen bei der Haushaltsklausur des Kabinetts weitere im Koalitionsvertrag  nicht verabredete 12 Mrd. Euro für die Bundeswehr fordern kann, können Sie auch die tatsächlichen Mehrbedarfe für die verabredeten Reformen einfordern. Beginnen Sie frühzeitig mit dem angekündigten Vorlauf zur SGB VIII – Reform. Treten Sie in Ihren Gesprächen mit den Ländern dafür ein, dass das KJSG nicht verabschiedet wird und damit der Reformdiskurs belastet wird und sichern einen solchen öffentlichen Vorlauf auch zum Diskurs über die Richtung und den Inhalt einer Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz , bevor Bund und Länder ein formales Verfahren starten.”

Die jüngst erkennbaren Versuche des Bundesfamilienministeriums bei den Ländern zu eruieren, ob das KJSG nun doch noch im Bundesrat verabschiedet werden soll, sei das Gegenteil eines ernst gemeinten Neustarts, so Hammer. Das KJSG dürfe nicht im Bundesrat beschlossen werden sondern gehöre als Arbeitsmaterial in den im Koalitionsvertrag versprochenen Diskurs, der vor einem Gesetzgebungsverfahren liegen müsse.

Wir sollten uns den folgenden Erklärungen von Herrn Dr. Hammer anschließen und uns solidarisch (Jugendämter und Leistungserbringer!) allen dreisten Versuchen entgegenstellen, ein Gesetz ohne entsprechende Beteiligungsverfahren auf den Weg zu bringen, bzw. ein Gesetz, welches den anspruchsberechtigten Bürgern schaden könnte, zu akzeptieren:

  • Wir – die Fachwelt der Kinder-und Jugendhilfe – werden diesen Diskurs im Vorfeld und begleitend maßgeblich mitbestimmen.
  • Wir werden unsere Vorschläge gegen die der Bürokraten, Verschleierer, Sparkommissare und Realitätsleugner setzen. Vom Kinde aus denken muss diesmal eingelöst werden.
  • Wir werden uns nicht auf den Koalitionsvertrag beschränken sondern werden Türen weit aufstoßen, die im Koalitionsvertrag nur einen Spalt geöffnet wurden.
  • Wir werden Reformen nur noch Reform nennen,  wenn sie welche sind.
  • Wir werden uns nicht davon abbringen lassen, die Ressourcen – Frage zu stellen und bedarfsgerechte Finanzierungsgrundlagen einfordern, die über das im Koalitionsvertrag Verabredete hinausgehen.
  • Wir werden Beteiligung von Anfang an einfordern und uns nicht mit Pseudo – Beteiligungen abspeisen lassen, wie dies in der letzten Legislaturperiode durchgängig der Fall war.
  • Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz einfordern, die den Anforderungen der UN – Kinderrechtskonvention entsprechen.
  • Wir werden Widerstand leisten, wenn unter dem Deckmantel der Stärkung von Kinderrechten im Grundgesetz Elternrechte abgebaut und Ansprüche der Kinder gegenüber der staatlichen Gemeinschaft der Beliebigkeit preisgegeben werden.

Hier finden Sie den Artikel als PDF-Datei zum Download.

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