SGB VIII-Reform (KJSG) kommt. KJSG nun doch auf der Tagesordnung des Bundesrates. Damit hat keiner mehr gerechnet. Das Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) steht nunmehr auf der Tagesordnung und könnte somit auch beschlossen werden. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) auf seiner Tagesordnung für die Sitzung am 22. September 2017 vorgesehen. Das zustimmungspflichtige Gesetz war vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag beschlossen, im Bundesrat aber nicht mehr behandelt worden.
Am 22. September 2017 trifft sich der Bundesrat nun zu seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode. Als TOP 6 auf der Tagesordnung der 960. Sitzung des Bundesrates taucht nun doch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) auf. Die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) war vom Bundestag Ende Juni beschlossen worden. Der Bundesrat setzte das zustimmungspflichtige Gesetz dann aber kurzfristig von seiner Tagesordnung ab. Im weiteren Verfahren sollen sich die Fachausschüsse des Bundesrates in der ersten Septemberwoche mit dem Gesetz befassen. Ihre Empfehlung an das Plenum soll am 12. September 2017 veröffentlicht werden. Die Tagesordnung des Bundesrats mit parlamentarischer Drucksache steht auf der Webseite des Bundesrats zur Verfügung.
Hier ein Kommentar des Kollegen Herrn Dr. Wolfgang Hammer, der insbesondere vor den Folgen des unausgegorenen Gesetzesentwurfs warnt: “Sollte das KJSG vom Bundesrat am 22.9. beschlossen werden, sind Länder- und Kommunen in der Verpflichtung die Finanzierung der Rechtsfolgen des Gesetzes sicherzustellen. Da meine im Bundestag am 19. 6. vorgestellten Berechnungen über die Kostenfolgen von ca. 500 Mio € allseits eher als zu niedrig eingeschätzt wurden, müssen die Haushaltsplanungen aller Bundesländer diesem erheblichen Handlungsbedarf Rechnung tragen. Alle fachlich verantwortlichen Institutionen der Kinder-und Jugendhilfe müssen darauf drängen, dass Kommunal- und Landesparlamente mit den Planungen der Mehrbedarfe beginnen, um in den Haushaltsberatungen die Voraussetzungen zur Umsetzung des Gesetzes ab 1.1. 2018 zu schaffen. Sollte dies nicht geschehen, wird das Kinder-und Jugendstärkungsgesetz in vielen Bereichen Makulatur bleiben. Ein Gesetzesreform der Kinder-und Jugendhilfe zu beschließen, die nicht finanziert ist, wäre fatal und würde einen weiteren Vertrauensverlust an einer rechtsstaatlich veranwortbaren Politik zur Folge haben. Unabhängig vom Ausgang der Bundesratsentscheidung ist es erforderlich, nach der Bundestagswahl im Rahmen einer Enquetekommission den Neustart einer grundlegenden Reform unter Beteiligung der Fachebene zu beginnen.”
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Bildquellen
- Zeitungsrolle mit der Überschrift Gesetzesänderung: © Zerbor / Fotolia