Im Mai 2016 wird die Regierung ein neues Integrationsgesetz verabschieden. Geplant sind unter anderem neue Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge sowie eine Neuregelung der Wahl des Wohnortes.
Die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltstitels für Flüchtlinge nach drei Jahren soll künftig von erfolgreichen Integrationsleistungen abhängig gemacht werden. Vorgesehen sind auch neue Regelungen für die Ausbildungsförderung. Hinzu kommen 100.000 zusätzliche Ein-Euro-Jobs für Asylsuchende.
Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf am 24. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Man rechnet aktuell mit 215 Millionen EUR Mehrausgaben für das Jahr 2017.
Hier finden Sie ein Positionspapier von ProAsyl.