Sorgen um Milliarden-Etat in NRW Haushaltsbegleitbeschluss zum LWL-Haushalt 2017

Sorgen um Milliarden-Etat: Haushaltsbegleitbeschluss zum LWL-Haushalt 2017. Gemeinsamer Antrag von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf 2017.

In einem gemeinsamen Antrag von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf 2017 wird der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in der Eingliederungshilfe zum Umsteuern aufgefordert. Hier ein Auszug mit wenigen Kommentierungen:

“Die Verwaltung des LWL wird aufgefordert, alle relevanten Steuerungsmaßnahmen in der Eingliederungshilfe unter folgenden Zielsetzungen zu betreiben:

  • Bei den Wohnhilfen ist der Grundsatz ambulant vor stationär konsequent umzusetzen. Menschen mit Behinderungen sollen statt in stationären Einrichtungen in der eigenen Wohnung unterstützt werden. Die Landschaftsversammlung erwartet eine relevante Veränderung zugunsten der ambulanten Wohnformen bis zum Ende der Legislaturperiode 2020.
    (Anmerkung FP: Das hat einen Platzabbau im stationären Bereich zur Folge, trotz großen Klientenbedarfen)
  • Menschen mit Behinderungen sollen soweit wie möglich statt in einer Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Bereits heute haben viele durch die engagierte Arbeit des LWL eine dauerhafte Perspektive erhalten oder konnten eine Ausbildung machen.
    (Anmerkung FP: Wie soll das in großen Dimensionen gehen. Was passiert mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderung?)

Diesen Weg wollen wir gemeinsam fortsetzen.

  • Wir werden daher das Zugangsverfahren für die Wohnhilfen konsequent an den Bedarfen der Leistungsempfänger ausrichten und eine zielorientierte Leistungsgewährung sicherstellen.
  • Deshalb fordern wir, dass die Umsetzung des Zugangssteuerungsprojekts (Anmerkung FP: Hier wird jetzt also auch gesteuert. Was genau wird denn in diesem Projekt gesteuert?) im Jahre 2017 mit Nachdruck erfolgen muss und spätestens im Folgejahr* flächendeckend installiert sein sollte.
  • Die Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in der Verwaltung konsequent gebündelt. Dadurch sollen sich die Chancen der Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern und dauerhaft leistungsgerechte Vergütungen ermöglichen. Zielvorgabe ist es, den Bedarf an Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen möglichst außerhalb von Werkstattplätzen zu decken.
  • Das Moratorium hat weiterhin seine Gültigkeit.
  • Die Verwaltung soll das Controlling durch Nutzung betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente einschließlich eines noch intensiveren Berichtswesens in den zuständigen Gremien der Landschaftsversammlung sowie der Weiterentwicklung des Kennzahlenvergleichs und des Benchmarkings modernisieren.

Die Verwaltung ist gehalten, in den Sitzungen des Sozialausschusses und des Finanzausschusses regelmäßig ein aussagekräftiges Finanz- und Fachcontrolling über die Entwicklung im laufenden Jahr und das Jahresergebnis des vergangenen Jahres vorzulegen. Dazu gehören quartalsweise Zahlen (Fallzahlen – Kostenentwicklung-Nettofallkosten) in den wesentlichen Haushaltsstellen der Eingliederungshilfe (stationäres Wohnen; ambulant betreutes Wohnen, Entwicklung Werkstattzugänge, -plätze und Integrations-unternehmen). Vergleiche mit dem LVR und weiteren geeigneten überörtlichen Sozialhilfeträgern sind zu intensivieren, best-practice zu identifizieren und zu prüfen, was von der Sozialverwaltung des LWL übernommen werden kann.

  • Die von der Verwaltung entwickelten Projekte müssen zeitnah nach den  Entscheidungen in den zuständigen politischen Gremien umgesetzt werden, um schnell und effektiv Wirkung zeigen zu können. In den zuständigen Ausschüssen soll dazu quartalsweise berichtet werden

Ziel der Maßnahmen ist es, die Steigerungsraten zu mindern.

Trotz dieses Maßnahmenpakets steht zu erwarten, dass insbesondere wegen der steigenden Zahl von Leistungsempfängern im Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Kostensteigerungen nicht zu vermeiden sein werden. Letztlich wird eine Lösung nur möglich sein, wenn es einen vom Bund finanzierten Nachteilsausgleich gibt und Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte in der Pflegeversicherung bekommen. Hierauf werden wir gemeinsam hinwirken. Die aufgrund des BTHG vorzunehmende Fach- und Kostenevaluation werden wir unterstützen und die erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Wir erwarten vom Bund, dass er die aufgrund seiner Gesetzgebung entstehenden Kostenfolgen vollständig trägt.

*ggf. bis Ende 2019″

 

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