Betroffenenrechte

Betroffenenrechte bezeichnen die Rechte, die natürlichen Personen gemäß Kapitel III der DSGVO gegenüber dem Verantwortlichen zustehen, wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Diese Rechte bilden die Grundlage für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und sind unmittelbar durchsetzbar. Für Leistungserbringer in der Sozialwirtschaft – etwa in der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe oder Pflege – bedeutet dies, dass sowohl Klient*innen als auch Mitarbeitende jederzeit bestimmte datenschutzbezogene Ansprüche geltend machen können.

Zu den wichtigsten Rechten zählen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Widerspruchsrecht. Darüber hinaus besteht das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden. Für die betroffene Person müssen diese Rechte transparent, verständlich und barrierefrei zugänglich gemacht werden.

In der Praxis ist insbesondere das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO häufig relevant. Hierbei müssen Leistungserbringer umfassend und fristgerecht mitteilen, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und gegenüber welchen Empfängern. Bei Versäumnissen drohen nicht nur aufsichtsbehördliche Maßnahmen, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen.

Leistungserbringer sollten über klare Verfahren zur Annahme, Bearbeitung und Dokumentation von Betroffenenanfragen verfügen. Insbesondere wenn es um sensible Inhalte – etwa aus Hilfeverläufen oder internen Einschätzungen – geht, ist eine datenschutzfachlich abgestimmte Prüfung erforderlich. Die Bearbeitung muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen. Eine Fristverlängerung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Über die IJOS Datenschutzmanagement-Software (DSM) können Betroffenenanfragen dokumentiert und im Kontext der jeweiligen Verarbeitungstätigkeit nachvollzogen werden. Die IJOS GmbH unterstützt im Rahmen des Datenschutzmandats bei der rechtssicheren Bearbeitung, insbesondere wenn komplexe fachliche oder juristische Fragestellungen zu bewältigen sind – zum Beispiel bei Konflikten zwischen Transparenzpflichten und dem Schutz Dritter.