Damit Hinweisgeber*innen zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgeber*innen des EU-Parlaments in Kraft getreten.
Ziel der sog. EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es, Verstöße aufzudecken und zu unterbinden sowie die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgeber*innen wirksam vor Repressalien geschützt werden. Hinweisgeber*innen sollen dadurch weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.
Kleine und große Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohner*innen müssen EU-weit künftig sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber*innen bereitstellen. Für die Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt diese Pflicht bereits Ende 2021, für Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitenden gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren. Somit müssen auch kleinere Unternehmen ab dem 01.01.2023 die EU-Whistleblowing-Richtlinie umsetzen.
In der EU-Richtlinie sind auch Sanktionen vorgesehen. So müssen Unternehmen, die das Melden von Missständen behindern oder zu behindern versuchen, mit Strafen rechnen. Gleiches gilt, wenn Unternehmen die Identität der Hinweisgeber*innen nicht vertraulich behandeln.
In diesem kostenfreien Live-Webinar beschäftigen wir uns mit folgenden Inhalten:
- RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
- Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie
- Pflicht zur Einrichtung einer Whistleblowing-Plattform
- Aufbau einer Whistleblowing-Plattform (Tipps)
- Praxisbeispiel: Kurzpräsentation der IJOS Datenschutzmanagementsoftware (hier Sonderfeature: Whistleblowing-Plattform)