Referentenentwurf: Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) Inoffizieller Referentenentwurf des BMFSFJ vom 20.08.2020

Nun liegt ein erster (inoffizieller Entwurf) zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) sowie eine umfangreiche Synopse (Vergleich zum aktuell geltenden SGB VIII) vor.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey hatte bereits am 27. Mai 2020 auf der Jugendministerkonferenz einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren vorgelegt. Eine Kabinettsbefassung sei für den Herbst geplant. Eine Anhörung der Verbände soll im 3. Quartal stattfinden. Schon im Frühjahr 2021 soll das neue SGB VIII inkrafttreten.

Den ersten inoffiziellen Entwurf des BMFSFJ vom 20.08.2020 kann man nun im Internet abrufen (PDF-Download).

Eine vollumfängliche Synopse (SGB VIII (aktuell) des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) zum Entwurf des BMFSFJ vom 20.08.2020) finden Sie hier.

Zu beachten ist, dass es sich bei diesem Entwurf noch nicht (!) um den zu erwartenden offiziellen Gesetzesentwurf handelt. Im Moment soll sich der Entwurf vom 20.08.2020 noch in der Ressortabstimmung befinden.

Wie geht es jetzt weiter? Jetzt werden als nächstes die Verbände, Interessengruppen und kommunalen Spitzenverbände den Referenten-Entwurf lesen und mit der Bundes-Regierung diskutieren.
Erst wenn alle Verbände und Ministerien sich zu dem Referenten-Entwurf geäußert haben und einverstanden sind, wird dieser zum Gesetz-Entwurf durch einen Kabinett-Beschluss der Bundesregierung.
Falls keine Einigung zustande kommen sollte, muss der Koalitions-Ausschuss sich darum kümmern. Es muss davon ausgegangen werden, dass der endgültige Gesetzesentwurf in einigen inhaltlichen Punkten noch etwas anders ausgestaltet sein wird. Dennoch sind schon jetzt einige Grundlinien klar und erkennbar. Als durchweg positiv kann hervorgehoben werden, dass aufgrund des durch das BMSFJ durchgeführten Partiziaptionsprozesses (www.mitreden-mitgestalten.de) viele Rückmeldungen der Fachexpert*innen und Verbände im nun vorliegenden Entwurf berücksichtigt wurden.

Die grundsätzliche Zielrichtung wird deutlich, wenn man den Äußerungen von Franziska Giffey folgt:

„Der Gesetzentwurf für ein neues SGB VIII zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ist soweit fertig, dass wir in Kürze mit der regierungsinternen Abstimmung beginnen können. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Kinderschutz. Der breite Beteiligungsprozess des vergangenen Jahres hat die Basis dafür geliefert. Gemeinsam mit Wissenschaft und der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, mit der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe und den Ländern und Kommunen haben wir beraten, welche Verbesserungen nötig sind. Wir wollen einen besseren Kinder- und Jugendschutz, mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Es geht um die Stärkung von Pflege- und Heimkindern, die Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sowie um mehr Prävention vor Ort. Bund und Länder sind hier gemeinsam in der Verantwortung. Kinderschutz ist auch Gesundheitsschutz. Das ist gerade auch in der Corona-Krise deutlich geworden. Es ist gut, dass die Jugend- und Familienminister der Länder sich für eine schrittweise und verantwortungsvolle weitere Öffnung von Kitas ausgesprochen haben. Die enge Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund ist dabei sehr wertvoll.”

Am 30.09.2020 um 15:00 Uhr werde ich gemeinsam mit meinem Kollegen Herrn Prof. Dr. Gerlach und Frau Doreen Putzke ein kostenfreies Live-Webinar durchführen. Wir werden uns dann gemeinsam den Entwurf ansehen und diskutieren. Wenn Sie auch dabei sein möchten, können Sie sich über nachfolgenden Link kostenfrei zum Webinar anmelden:

Hier kostenfrei zum Live Webinar am 30.09.2020 um 15:00 Uhr anmelden.

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