Endlich öffentlich: Das Gutachten “Gemeinsam getrennt erziehen” Offenlegung familienrechtlicher Fehlanreize durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Endlich öffentlich: Das Gutachten “Gemeinsam getrennt erziehen”.  Offenlegung familienrechtlicher Fehlanreize durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Das Bundesfamilienministerium hatte den Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beauftragt, das Gutachten “Gemeinsam getrennt Erziehen” zu erstellen. Im Gutachten selbst werden die familienrechtlichen Fehlanreize offengelegt, die gemeinsame Betreuungsregelungen bis heute erheblich erschweren und entsprechende Empfehlungen gegeben. Die Inhalte widersprechen in weiten Teilen der Handlung und Haltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den letzten Jahren.
Seit der Übergabe des Gutachtens an das BMFSJ im März 2021 wurde das Gutachten vom Ministerium unter Verschluss gehalten.
Erst aufgrund einer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz sah sich das Ministerium gezwungen, das Gutachten herauszugeben.

Das vollständige Gutachten kann man hier als PDF-Datei herunterladen.

Das Gutachten spiegelt in weiten Teilen den aktuellen gesellschaftlichen Diskurs zur Neuregelung des veralteten bundesdeutschen Familienrechts, formuliert akuten Handlungsbedarf, benennt die bestehenden Ungerechtigkeiten und dokumentiert in seinen Empfehlungen konkrete Lösungsvorschläge. 

Es sorgt für Verwunderung, dass die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats so gut wie keinen Eingang in die offizielle Politik der Bundesregierung / des Bundesfamilienministeriums bezüglich einer Reform des Familienrechts finden konnten, obwohl sie in weiten Teilen ein Abbild sowohl der Bedürfnisse als auch der Forderungen aus der Mitte der Zivilgesellschaft darstellen.

Weitere Informationen zum Thema findet man hier: FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. 

 

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