Endlich! Bekleidungsgeld für Kinder und Jugendliche wird nach fast 20 Jahren in NRW angepasst Angleichung der Bekleidungspauschale gem. den Vorgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ab dem 01.01.2023

Endlich! Bekleidungsgeld für Kinder und Jugendliche wird nach fast 20 Jahren in NRW angepasst. Seit fast 20 Jahren wurde das Bekleidungsgeld in der stationären Erziehungshilfe in NRW nicht verändert und war lächerlich niedrig. Im Jahre 2000 wurde letztmalig das Bekleidungsgeld für Kinder und Jugendliche in der stationären Erziehungshilfe in NRW durch die Landeskommission Jugendhilfe angepasst. Nun gibt es endlich Neuigkeiten. Uns liegt ein Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2022 vor. 
 
Die Landeskommission ist grundsätzlich für die Anhebung der Bekleidungspauschale zuständig. Die Landeskommission ist allerdings aufgrund der Kündigung des Rahmenvertrages in NRW nicht mehr aktiv. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF), in der neben der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege auch die drei kommunalen Spitzenverbände aus NRW vertreten sind, mit dem Thema beschäftigt und einen Beschluss gefasst. Diesen Beschluss möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. 

Die LAGÖF empfiehlt eine Angleichung der Bekleidungspauschale gem. den Vorgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ab dem 01.01.2023 vorzunehmen. Auf dieser Basis sollen die drei Altersstufen des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zugrunde gelegt werden. Zudem ist auch eine Dynamisierung der Mittel vorgesehen. Die Geschäftsstelle empfiehlt – wie die beiden anderen kommunalen Spitzenverbände aus NRW – eine Umsetzung des LAGÖF-Beschlusses.

Wir empfehlen Ihnen die erhöhte Bekleidungspauschale gem. des anliegenden Beschlusses ab dem 01.01.2023 zu nutzen.

Das Rundschreiben finden Sie hier zum Download.

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