Empfehlungen des Deutschen Vereins zum BTHG Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung

Empfehlungen des Deutschen Vereins zum BTHG. Empfehlungen zur Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung. Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zur Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung im Bereich der Wohnformen nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII n.F. gemäß dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) veröffentlicht.

Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe hin zu einer personenzentrierteren Leistungserbringung, die unabhängig von der Wohnform des Menschen mit Behinderung erfolgen soll, führt dazu, dass die bisherige Finanzierung von Wohnangeboten neu ausgerichtet werden muss. Die Fachleistungen müssen von den existenzsichernden Leistungen getrennt werden. Dies erfolgt mit der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020. Neue Verträge sind mit den Klienten abzuschließen und Nebenkostenabrechnungen zu ertellen. Der Systemwechsel in der Finanzierung wird insbesondere für die Träger derzeitiger stationärer Einrichtungen, einen erheblichen Umstellungsprozess mit sich bringen.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins enthalten unter anderem Tabellen zur Zuordnung der Flächen und der Kostenpositionen.

Hier finden Sie die Empfehlungen des Deutschen Vereins als PDF-Download.

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  • child-865116_640: Pixabay