Eine weitere Heilige Kuh soll geschlachtet werden – das Kinder- und Jugendhilfegesetz!

Jetzt hat sich auch der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit  e.V. (DBSH) zur anstehenden SGB VIII – Novelle zu Wort gemeldet. Der Bundesvorsitzende des DBSH, Michael Leinenbach, äußert sich mahnend zur aktuellen Diskussion zur Modifizierung/Veränderung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

“Über vieles wird derzeit geredet – nichts Genaues weiß man. Jedoch lässt das, was aus den „Hinterzimmern“ des Berliner Politikpokers zu hören ist, nichts Gutes ahnen. Eine weitere „Heilige Kuh“ soll geschlachtet werden – „ das Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Ansprüche, die sich daraus ableiten.”

Aus Sicht von Michael Leinenbach wird das SGB VIII zu einem Dienstleistungsgesetz gewandelt. Dahinter steckt aus seiner Sicht ein weiterer Leistungsabbau staatlicherseits.  Dies sei bereits in anderen Teilen der Sozialgesetzgebung geschehen. Ein derartiger Rückschritt kann aus Sicht des DBSH in keinster Weise akzeptiert werden. Die Profession der Sozialen Arbeit dürfe eine solche SGB VIII – Novellierung nicht zulassen. Protest ist also angesagt!  Die Soziale Arbeit muss alles ihr erdenkliche dafür tun, das neue SGB VIII und die hier enthaltenden drastischen Schwächungen von Rechtsansprüchen zu verhindern.

Leinenbach weiter: „Wir müssen die Akteure des angelsächsischen Kapitalismus enttarnen und ihnen die Maske herunter reißen, die sie mit falschen Interpretationen der UN Kinderrechtskonvention und der UN Behindertenrechtskonvention versuchen zu verbergen“. Aber lesen Sie doch einfach selbst…

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier als Pdf-Download.

Übrigens wurden die Entwürfe zum neuen SGB VIII noch immer nicht der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Warum? Der Referentenentwurf sollte eigentlich schon im Juni kommen. Nun soll es angeblich August werden. Liebe Verbände, bitte veröffentlichen Sie doch bitte alle Unterlagen zum neuen SGB VIII noch heute. Worauf warten Sie denn noch? Nur wenn sich jetzt (!) die gesamte Fachöffentlichkeit (Leistungsträger und Leistungserbringer) mit den Inhalten eines neuen SGB VIII beschäftigt, ist eine echte Beteiligung der Fachwelt überhaupt noch möglich. Evtl. kann größerer Schaden noch rechtzeitig abgewendet werden.

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