Bundesrat beschließt Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es geht nicht nur darum, ihnen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen, sondern auch um die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft. Arbeitgeber können ebenfalls von der Inklusion profitieren, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Angesichts dieser Tatsachen hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt. Das “Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts” wurde am 12. Mai 2023 vom Bundesrat genehmigt.

Es ist kein Geheimnis, dass viele Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich qualifiziert und hochmotiviert sind. Dennoch sind sie oft mit einer höheren Arbeitslosigkeit konfrontiert. Um diese Situation zu ändern, ergreifen wir gezielte Maßnahmen, um den Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Die heutige Technologie bietet uns keinerlei Ausreden mehr, fügt Heil hinzu. Inklusive Arbeitsplätze können heutzutage problemlos eingerichtet werden. Inklusion ist eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. Das Potenzial, Menschen mit Behinderungen für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, wird oft unterschätzt. Wenn wir dieses Potenzial besser ausschöpfen, stehen uns rund 166.000 Menschen zur Verfügung.

Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes konkrete Maßnahmen um, um Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeitsplätze zu bringen, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderungen gezielt zu unterstützen.

Eine der vorgesehenen Maßnahmen ist die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz der Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Kleinere Arbeitgeber werden weiterhin von Sonderregelungen profitieren.

Die Ausgleichsabgabe ist eine Gebühr, die private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen zahlen müssen, wenn sie nicht mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen (§ 154 SGB IX). Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen vollständig zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden.

Um Bewilligungsverfahren zu beschleunigen, wird eine Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes eingeführt. Das bedeutet, dass Anträge als genehmigt gelten, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von sechs Wochen darüber entscheidet.

Des Weiteren wird die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit aufgehoben. Dadurch wird es für Arbeitgeber attraktiver, Menschen mit Behinderungen über das Budget für Arbeit einzustellen.

Das Budget für Arbeit erleichtert Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es bietet eine Alternative zu Leistungen in Werkstätten und beinhaltet einen dauerhaften Zuschuss zu den Lohnkosten.

Eine weitere wichtige Maßnahme betrifft die Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizinische Begutachtung. Dabei wird darauf geachtet, dass Betroffene als Expertinnen und Experten in die Arbeit des Beirats besser einbezogen werden.

Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung ist ein unabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtet wurde. Es berät das Ministerium in allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten und trägt zur Weiterentwicklung der versorgungsmedizinischen Grundsätze bei, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegt sind. Diese Grundsätze sind verbindlich bei der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht anzuwenden.

Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu fördern und die Bedingungen für ihre Integration zu verbessern. Durch gezielte Maßnahmen wie die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die Einführung einer Genehmigungsfiktion und die Aufhebung der Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit sollen mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.

Es ist an der Zeit, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, sein volles Potenzial am Arbeitsplatz zu entfalten. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unserer Wirtschaft und zur Förderung sozialer Teilhabe und Bildung.