Aktueller Stand zur SGB VIII – Reform Der Entwurf soll Gesetz werden und am 01.01.2018 in Kraft treten

Am Freitag, den 24.03.2017 hat im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Anhörung der Verbände zur vom Ministerium gewollten Mini-Reform des SGB VIII stattgefunden. Der Entwurf soll nun Gesetz werden und bereits am 01.01.2018 in Kraft treten.

Mir wurde von Teilnehmern berichtet, dass mittlerweile nahezu alle “großen” Verbände das Gesetzesvorhaben nicht mehr prinzipiell ablehnen, sondern dem Grunde nach begrüßen. Auch die Länder sollen bereits ihre Zustimmung signalisiert haben. Die Anhörung soll insgesamt sehr harmonisch verlaufen sein.

Ich war am 28.03.2017 auf dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag und habe an der Eröffnungsveranstaltung teilgenommen. Im Rahmen ihrer Eröffnungsrede hat Frau Ministerin Schwesig darauf hingewiesen, dass der aktuelle Gesetzesentwurf nun im Eiltempo am 15.04.2017 im Bundeskabinett beraten werden soll. Den 15.04.2017 bezeichnete sie dabei als Deadline. Grundsätzlich positionierte sie sich wie folgt:

“(…) Es gab in den letzten 1 ½ Jahren oder in den ganzen 3 Jahren viele Diskussionen um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung. Da wurden unterschiedliche Vorschläge auch aus den Ländern hin- und her diskutiert. Und die Kinder- und Jugendhilfe hat gesagt, dass machen wir nicht mit. Das ist nicht der richtige Weg. Und ich möchte ihnen deutlich machen, wir haben deshalb, Länder und Bund gemeinsam, so lange mit den Verbänden diskutiert, um auch diese Position aufzunehmen und hin und her zu bewegen, und wir haben uns unterm Strich dafür entschieden, dass bei Hilfen zur Erziehung alles so bleibt, dass wir keine Änderungen machen, wo jedenfalls die Kinder- und Jugendhilfe den Eindruck hat, es richtet sich gegen sie. Das kann nicht der richtige Weg sein und deshalb wird…ist das nicht Bestandteil der SGB VIII-Novelle. Der inhaltlich veränderte Entwurf zeigt deutlich einerseits die Order, Fachverbände und Länder „nicht vor den Kopf zu stoßen“. Auf der anderen Seite betrug die Frist zur Stellungnahme nur vier Werktage (bis 23.03.2017) und schon am 24.03.2017 fand dazu ein Ministeriumsgespräch zum Referatsentwurf mit den Verbänden in Berlin statt. Damit wurde eine fundierte Beurteilung in der Kürze der Zeit schwer möglich, wie die Fachverbände in ihrer Stellungnahme auch zu Protokoll gegeben haben.”

Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und die rechtliche Bewertung sowie über die Einzelheiten eines in Planung befindlichen Forschungs- und Entwicklungsprojektes WirkJuBe und über die Möglichkeit, daran zu partizipieren.

Wir reden Klartext auf unserem Fachtag am 26.04.2017 in Berlin.

Ab sofort nehmen wir Ihre Anmeldungen hier entgegen (Anmeldung).

Hier finden Sie unseren Veranstaltungsflyer.

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Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes  erschreckend.

Schon jetzt können Sie sich den folgenden neuen Termin vormerken:

Fachtag zur SGB VIII – Novellierung am 26.04.2017 in Berlin.

Folgende Referenten haben bereits zugesagt:

  • Ministerialrat a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Wiesner
  • Prof. Dr. Florian Gerlach (IJOS GmbH)
  • Prof. Dr. Michael Macsenaere (IKJ Mainz)

Wir beginnen mit einem Stehkaffee um 10.30 Uhr. Die Veranstaltung beginnt um 11.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr.

Bildquellen

  • Poster in hand, business concept with text Last Minute: Fotolia: Flavijus Piliponis