Der Kommunalverband LVR in Nordrhein-Westfalen hat seinen Jahresbericht 2025 zur Qualitätsprüfung in der Eingliederungshilfe veröffentlicht. Den vollständigen Bericht gibt es unter https://t1p.de/4xkze zum Download. 60 Prüfungen nach § 128 SGB IX wurden im Berichtszeitraum durchgeführt, in besonderen Wohnformen, im Betreuten Wohnen und in Werkstätten für behinderte Menschen. Dabei wurden 1.129 Feststellungen getroffen. In besonderen Wohnformen lagen gut 31 Prozent der Feststellungen im Bereich Qualitätsmangel, im Betreuten Wohnen knapp 22 Prozent, in den Werkstätten fast 19 Prozent. Am Ende standen Vergütungskürzungen von gut 320.000 Euro, größtenteils im Betreuten Wohnen.
Der LVR formuliert seine Gesamteinschätzung dabei so deutlich, dass man zweimal hinschauen möchte: Leistungserbringer haben häufig keine ausreichend professionellen Organisationen ausgebildet, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. Fachliche und gesetzliche Zielsetzungen treffen in der Praxis auf inzwischen überholte Haltungen. Das steht da so, im offiziellen Jahresbericht eines Landschaftsverbandes. Und es steht da schon im zweiten Jahr in Folge, weil der LVR ausdrücklich darauf hinweist, dass die Zusammenfassung aus dem Vorgängerbericht weiterhin gilt.
Der inhaltliche Kern des Berichts findet sich in Teil C, der Leistungserbringer nicht nach einzelnen Prüfpunkten bewertet, sondern strukturelle Muster beschreibt. Das zentrale Ergebnis: Die Leistungserbringung sieht auf dem Papier aus wie ein professioneller Hilfeprozess. Bedarfsermittlung, Planung, Umsetzung, Überprüfung, Anpassung, alles vorhanden, alles dokumentiert. Nur greifen diese Schritte im Alltag nicht ineinander. Die Bedarfsermittlung orientiert sich selten systematisch an der ICF, also an dem Verständnis von Behinderung als Wechselwirkung zwischen Person und Umwelt. Maßnahmen zielen stattdessen auf die Veränderung der Person selbst. Die Betreuungsplanung wird häufig auf das BEI_NRW reduziert, das primär ein Antragsformular ist, kein Steuerungsinstrument für den Alltag. Ziele bleiben abstrakt, Maßnahmen unklar, Verantwortlichkeiten undefiniert. In den Prüfungen konnten viele leistungsberechtigte Personen ihre eigenen Ziele nicht benennen.
Dazu kommen handfeste Personalprobleme. In acht von 33 Teilprüfungen Personal im Betreuten Wohnen wurde die Fachkraftquote unterschritten. Was das bedeutet: Im Betreuten Wohnen schreiben die Leistungsverträge vor, dass ein bestimmter Anteil der Betreuungsstunden von qualifizierten Fachkräften erbracht werden muss. Wird diese Quote unterschritten, liefert der Leistungserbringer weniger als das, wofür er bezahlt wird. Das ist ein Vertragsbruch, der zu Recht beanstandet wird. Gleichzeitig muss man fragen, ob der LVR auf seiner Seite ausreichend Personalstellen anerkennt und Entgelte vereinbart, die es realistisch machen, qualifiziertes Fachpersonal überhaupt zu gewinnen und zu halten. Wenn die vereinbarten Stellenanteile zu knapp und die Vergütungssätze zu niedrig bemessen sind, wird die Fachkraftquoten-Unterschreitung zumindest teilweise auch zum Systemfehler. Leistungserbringer, die ihre Entgelte nicht regelmäßig und konsequent verhandeln, tragen dazu bei. Wer jährlich keine leistungsgerechten Entgelte einfordert, darf sich nicht wundern, wenn am Ende das Personal fehlt, das die Anforderungen erfüllen könnte.
Die IJOS GmbH unterstützt Leistungserbringer genau dabei: bei der Vorbereitung, Durchführung und Durchsetzung von Entgeltverhandlungen mit dem Leistungsträger.
Richtig schwierig wird die Lektüre bei den Befunden zur Selbstbestimmung. Der LVR beschreibt dort Praxis, die man so offen in einem Prüfbericht nicht erwartet. Ausweise und Mobiltelefone werden einbehalten. Ausgangsmöglichkeiten werden an Wohlverhalten geknüpft. Geld wird auf Abstinenzkonten überwiesen. Private Räume werden gegen den Willen der Bewohnenden geöffnet. Bewegungsfreiheit hängt am äußeren Erscheinungsbild. All das wird pädagogisch begründet, ohne erkennbare fachliche Grundlage, ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung, teilweise über gerichtlich angeordnete Maßnahmen hinausgehend. Das sind keine Einzelfälle aus einer Außenseitereinrichtung. Das sind Muster, die die Prüfenden in regulären Einrichtungen mit Leistungsverträgen vorgefunden haben.
Ähnlich bei der Partizipation: Beteiligung wird dokumentiert. Eine Unterschrift unter dem BEI_NRW, ein Vermerk über ein Gespräch. Ob leistungsberechtigte Personen ihre Ziele tatsächlich mitentwickelt haben, zeigt sich in den Prüfungen oft als eine andere Geschichte. Ein konkretes Beispiel aus dem Bericht: Einem Menschen wird fehlende Beteiligung damit erklärt, er könne die Fragen nicht beantworten, obwohl er einen Talker nutzt und mit Lauten und Gesten kommuniziert. Methodische Alternativen wie Unterstützte Kommunikation oder visualisierte Zielarbeit sind konzeptionell manchmal vorgesehen, in der Praxis aber selten konsequent eingesetzt.
Was sollten Leistungserbringer damit anfangen? Ein paar sehr konkrete Fragen, die sich aus dem Bericht ergeben:
Wofür werden die Betreuungspläne im Alltag tatsächlich genutzt, und wann wurden sie zuletzt außerhalb eines Antragsverfahrens überarbeitet? Wissen Mitarbeitende, an welchen Zielen sie diese Woche mit welchem Menschen gearbeitet haben? Gibt es verbindliche, schriftliche Regelungen dazu, welche Maßnahmen im Umgang mit leistungsberechtigten Personen nicht zulässig sind, egal was pädagogisch begründet werden könnte? Supervision und Fallbesprechungen gehören zu den Bereichen mit den häufigsten Mängeln. Das sind keine Luxusangebote für gut aufgestellte Einrichtungen. Das ist die Grundlage dafür, dass fachliche Arbeit überhaupt stattfindet und reflektiert wird. Wer dort spart oder diese Formate nur formal vorhält, bekommt genau das, was der LVR-Bericht beschreibt.