1,5 Vollstellenanteile für eine innewohnende Fachkraft Schleswig-Holstein regelt Personaleinsatz in stationären HzE-Einrichtungen durch Landesverordnung

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1,5 Vollstellenanteile für eine innewohnende Fachkraft in der Erziehungshilfe. Schleswig-Holstein regelt Personaleinsatz in stationären EInrichtungen durch Landesverordnung.

In der Landesverordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung – KJVO) vom 13. Juli 2016 wird der Mindest-Personalbedarf für die pädagogische Arbeit geregelt.

Besonders interessant ist, dass hier eine besondere und schon längst überfällige Regelung für familienanaloge Wohnformen gefunden wurde. So sind 1,5 Fachkräfte in familienanalogen Wohnformen (§ 12 Absatz 1 Nummer 5) mit bis zu drei betreuten Kindern und Jugendlichen und weitere 0,5 Fachkräfte je weiterem Betreuten vorzuhalten; eine Vertretung durch Fachkräfte ist dabei stets sicherzustellen. Und jetzt kommt es:

Die Angaben beziehen sich auf Vollzeitstellen. Innewohnende Fachkräfte werden somit mit 1,5 Stellenanteilen berücksichtigt. An diese Stelle gehören jetzt erstmal drei Ausrufezeichen (!!!). Darauf habe ich schon lange gewartet. Endlich einmal wird anerkannt, dass innewohnende Fachkräfte mehr als eine Vollzeitstelle ausfüllen.

Ob es hilft? In bin mir unsicher. Selbst in Schleswig-Holstein gibt es auf Seiten der Öffentlichen Träger im Rahmen von Entgeltverhandlungen viel Unverständnis für die neue Regelung. Auf jeden Fall kann der Verweis auf die Landesordnung auch im Rahmen von Entgeltverhandlungen in anderen Bundesländern sehr hilfreich sein.

Hier finden Sie die vollständige Landesverordnung.

Es bleibt auch abzuwarten, ob die kleinen familienanalogen Einrichtungen aufgrund der anstehenden Gesetzesveränderung noch eine Zukunft haben. Ich bin da gerade angesichts des neuen Einrichtungsbegriffs sehr skeptisch.

Schon Mitte Januar hatte SPD-Ministerin Schwesig im Bundestag angekündigt, in den letzten Monaten der Legislaturperiode die SGB VIII – Reform als letztes großes Vorhaben erneut anzugehen. Vor wenigen Tagen hat sie das in einem Fachgespräch Erziehungshilfe nicht nur bestätigt, sondern auf die regierungsinterne Vorabstimmung eines Referentenentwurfs hingewiesen.

Und jetzt ist dieser Entwurf – wieder einmal nicht autorisiert – öffentlich geworden. Böse Stimmen behaupten mittlerweile, dieser weitere Entwurf diene lediglich als Nebelkerze zur weiteren Austestung der Leidensfähigkeit der Jugendhilfeszene, sowohl auf der Seite der Jugendämter als auch auf der Seite der Leistungserbringer.

Viele Inhalte des alten Entwurfs finden sich auf den 24 Seiten Gesetzentwurf und 70 Seiten Begründung wieder: Sozialraumorientierung gesetzlich festgelegt, Weiterentwicklung der Hilfeplanung zum Steuerungsinstrument des Jugendamtes, stark erweiterte Prüfrechte der Heimaufsicht inklusive unangemeldeter und anlassloser Vor-Ort-Besuche, Verpflichtung der Träger zu Qualitätssicherung und -entwicklung. Lesen Sie im Folgenden erste Hinweise im Detail: hier geht es direkt zu unserer Zusammenfassung auf der Website der Initiative Zukunft der Sozialwirtschaft (IZdS).

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