Betriebserlaubnis für SPLG bzw. Erziehungsstellen Der Einrichtungsbegriff bekommt zukünftig eine neue Bedeutung

Das Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster hatte nach mir vorliegenden Informationen die Betriebserlaubniserteilung für SPLG und kleine familienanaloge Betreuungsstellen aufgrund eines noch nicht schriftlich vorliegenden BSG-Urteils ausgesetzt. Dieses liegt nun vor.

Grund für die Aussetzung der Betriebserlaubniserteilung war offensichtlich eine Aussage des Bundesozialgerichts, dass Familien, in denen Minderjährige betreut werden, keine Einrichtungen sondern Pflegefamilien darstellen. Im nun vorliegenden Urteil selbst stellt das BSG jedoch fest, dass zum Einrichtungsbegriff in der Kinder- und Jugendhilfe noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Somit werden jetzt wieder Betriebserlaubnisse erteilt.

Laut Aussage des Landesjugendamtes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe könne es aber erneut in dieser Fragestellung Bewegung geben, zum Beispiel wenn der Bundesrat das KJSG beschließt bzw. wenn der alte Gesetzesentwurf wieder aus der “Schublade” geholt wird. Sollte es hierzu kommen, würde das nach aktueller Einschätzung des Landesjugendamtes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu Veränderungen im Betriebserlaubnisverfahren führen.

Hier finden Sie das Urteil des BSG zum Download (PDF).

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