Zustimmung zum KJSG Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz (KJSG) zuzustimmen.

Zustimmung zum KJSG. Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz (KJSG) zuzustimmen. Der Bundesrat stimmt am 22. September 2017 über das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz ab, das der Bundestag am 29. Juni 2017 verabschiedet hat. Nun hat sich auch der Ausschuss für Frauen und Jugend positioniert und rät dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Somit gilt es nahezu als gesichert, dass der Bundesrat dem Gesetz final zustimmen wird.

Hier kommen Sie direkt zur Website des Bundesrates (zur Empfehlung des Ausschusses kommen Sie über den Reiter “Ausschussempfehlung”).

Das neue Gesetz (KJSG) ist nicht unproblematisch und wird m.E. unter völlig falschem Titel als Heilmittel zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen verkauft. Folgende Inhalte sind problematisch:

  • die Hilfeleistung als Prozess der auf der Zusammenarbeit von Hilfesuchenden und Fachkräften basiert, wird durch die Einführung einer Erfolgsprognose (sog. Perspektivklärung) in § 36 gefährdet wird,
  • der Verzicht auf eine verbindliche Regelung von Ombudsstellen zugunsten einer Kann-Regelung bringt den Kindern und Jugendlichen überhaupt gar nichts
  • das Recht auf Leistungen und deren Qualität für alle Kinder und Jugendlichen wird durch eine Länderöffnungsklausel in §78 b für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge in Frage gestellt
  • das Gesetz verursacht immense Kosten die bislang nicht realistisch beziffert wurden (siehe weiter unten).
  • das Gesetz verursacht erhebliche Mehrbelastung bei den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe durch weitere Aufgaben der Kontrolle und Dokumentation
  • das Gesetz gefährdet den Fortbestand familienanaloger Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung durch den neuen Einrichtungsbegriff im § 45

Für alle, die sich über das KJSG und alle damit verbundenen Wirkungen und Nebenwirkungen informieren möchte, bieten wir ein akutelles Webinar an. Hier geht es direkt zum Webinar.

Zu den Mehrkosten, die das KJSG verursachen wird habe ich bereits im April Hinweise gegeben:

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird dem Steuerzahler voraussichtlich eine halbe Milliarde EUR Mehrkosten bescheren.

Ich beziehe mich in diesem Zusammenhang auf einen sehr bemerkenswerten Fachartikel von Hern Dr. Wolfgang Hammer zu den Kostenfolgen des geplanten Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)  Die Herleitung der Kosten in dem vorliegenden Artikel (Link siehe unten) ist nachvollziehbar und keineswegs abwegig. Ich selbst schätze die Kosten sogar noch etwas höher ein.

Hammer sieht einen Mehraufwand für die Kommunen von ca. 468 Mio. EUR und für die Länder von 15 Mio. EUR. Die Mehraufwendungen für die Kommunen sind konnexitätsrelevant. “(…)Wenn diese Kostenfolgen im Gesetzesverfahren nicht mit bedacht und gesichert werden, wird keines der mit dem Gesetz verfolgten Ziele erreicht werden können. Alle erwarteten negativen Folgen werden dafür eintreten.”

Sie können den vollständigen Fachartikel von Herrn Dr. Wolfgang Hammer hier als PDF-Datei herunterladen.

 

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