Verdienst der Tagesmütter und -väter liegt 54 Prozent unter Mindestlohn. Tagesmütter und -väter müssen fairer bezahlt werden.
Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. hat als Fachverband der Kindertagespflege in Baden-Württemberg im Rahmen einer Studie prüfen lassen, ob die laufende Geldleistung, welche selbstständig tätige Tagespflegepersonen laut §23 SGB VIII von den Jugendämtern erhalten, im Durchschnitt dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.
Das Ergebnis: Eine selbständige Tagesmutter oder ein Tagesvater verdient im Vergleich mit einer Angestellten 4,08 € pro Stunde und das mit allen Risiken der Selbständigkeit. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass hinsichtlich der Vergütung in der selbstständigen Kindertagespflege ) in Baden-Württemberg) erheblicher politischer Handlungsbedarf besteht, wenn die Vorgaben einer leistungsgerechten Bezahlung nach §23 SGB VIII erreicht werden sollen.
Hier finden Sie weitere Infos zum Thema (Quelle: www.kindertagespflege-bw.de):
Besonders alarmierend: je flexibler eine Tagesmutter ist – z.B. in dem sie schon sehr früh ihre Türen öffnet oder bis spät in die Nacht betreut – desto geringer fällt unterm Strich die Entlohnung dafür aus. Gerade diese Flexibilität, ein wichtiges Merkmal der Tagespflege, wird den Tageseltern zum finanziellen Verhängnis. Ebenfalls ernüchternd: etwa ein Viertel der geleisteten Arbeitszeit von Tageseltern wird gar nicht honoriert! Tagespflegepersonen werden durch eine laufende Geldleistung für die Zeiten entlohnt, in denen sie Kinder in ihrer Obhut haben. Die Studie belegt, dass die ‚kinderfreien‘ aber unumgänglichen Tätigkeiten wie z.B. Aufräumen und Putzen, aber auch pädagogische Tätigkeiten wie Bildungsdokumentation, die Vorbereitung von Ausflügen und Elterngesprächen, ein Viertel der geleisteten Arbeitszeit ausmachen – und zwar gänzlich unbezahlt.
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