UMF: NRW Jugendämter im Plan

Alle 186 Jugendämter in NRW betreuen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF).

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen auf ca. 13.000 angewachsen. Somit hat das Land hat damit 88 Prozent seiner Aufnahmepflicht erfüllt.

“Drei Monate nachdem die Landesstelle Nordrhein-Westfalen die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen übernommen hat, betreuen sämtliche 186 Jugendämter im Land diese jungen Flüchtlinge. In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen auf inzwischen 12.748 angewachsen. Das Land hat damit 88 Prozent seiner Aufnahmepflicht erfüllt. Bis zum Sommer 2015 hatten sieben Jugendämter – darunter Dortmund, Köln und Aachen – 80 Prozent aller unbegleiteten Minderjährigen betreut. Eine kinder- und jugendgerechte Versorgung war dort bei steigenden Zahlen nicht länger zu gewährleisten. “Die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist erfolgreich angelaufen. Ab jetzt werden wir monatlich eine Liste mit den Betreuungszahlen aller Jugendämter veröffentlichen und so größtmögliche Transparenz herstellen”, erklärte Kinder- und Jugendministerin Christina Kampmann in Düsseldorf.
 
Seit dem 1. November 2015 hat die Landesstelle in Köln über 6.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugewiesen. Da viele von ihnen nicht gleich nach ihrem Grenzübertritt in Bayern in Obhut genommen, sondern schlicht weitergeleitet werden, werden sie erst in Nordrhein-Westfalen von den Jugendämtern aufgenommen. Der weiterhin hohe Anstieg der einreisenden Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen stellt die Jugendämter und die Jugendhilfeeinrichtungen unverändert vor eine große Aufgabe. Die anfangs so stark belasteten sieben Jugendämter betreuen durch die flächendeckende Verteilung inzwischen jedoch nur noch 37 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
 
“Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geht es um besonders schutzbedürftige Kinder und Jugendliche. Allerdings müssen sie nicht allesamt in vollstationären Kinder- und Jugendeinrichtungen betreut werden. Es gibt längst andere Wohnformen, die sich bewährt haben, wie etwa betreute Wohngruppen, Jugendwohnheime oder Gastfamilien. Um der Situation dieser jungen Flüchtlinge gerecht zu werden, müssen wir die Betreuung weiterentwickeln, und zwar orientiert am konkreten Bedarf”, sagte Ministerin Kampmann.
 
Nach Auskunft des Innenministeriums sind in Nordrhein-Westfalen zurzeit über 600 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet. Dass junge Flüchtlinge aus der Inobhutnahme entweichen, geschah bereits auch in der Vergangenheit. Bei ihnen handelt es sich meist um junge Menschen mit einem hohen Maß an Mobilität sowie eigenen Vorstellungen über das Ziel ihrer Flucht. Nach Erkenntnissen aus der Praxis ist der Grund für die eigenständige Weiterreise in den meisten Fällen, zu Angehörigen oder anderen Bezugspersonen zu gelangen – auch über Staatsgrenzen hinweg, zum Beispiel in skandinavische Länder. Lediglich bei einer Minderheit wird davon ausgegangen, dass diese jungen Flüchtlinge im Zusammenhang mit Kriminalität untertauchen.
 
Konkrete Zahlen zu dieser Gruppe von Flüchtlingen lassen sich bislang nicht nennen, da die Registrierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bundesweit nicht eindeutig geregelt war. Das soll jedoch durch das am 5. Februar 2016 in Kraft getretene Datenaustauschverbesserungsgesetz geändert werden. Auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes sollen auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beim Grenzübertritt bzw. beim Erstkontakt mit einer Behörde registriert werden. Dabei sollen auch bei unbegleiteten Minderjährigen ab 14 Jahren Identitätsmerkmale erfasst werden, u.a. ein Fingerabdruck. Diese Daten werden künftig bundesweit im Ausländer-Zentralregister gespeichert, zu dem auch die Jugendämter Zugriff erhalten sollen.
 
Die bessere Erfassung soll helfen, jugendliche Flüchtlinge wiederaufzufinden, die vermisst werden. Auch werden Jugendämter dadurch in die Lage versetzt, festzustellen, ob ein Jugendlicher bereits unter anderem Namen andernorts gemeldet ist oder von einem anderen Jugendamt betreut wird. Das Familienministerium bereitet diese Maßnahmen derzeit vor und arbeitet dabei eng mit dem Innenministerium zusammen.”

Quelle: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.02.2016

Hier geht es zur Pressemitteilung des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen