Staatssekretäre fordern Abschaffung des individuellen Rechtsanspruches

Staatssekretäre fordern Abschaffung des individuellen Rechtsanspruches im Bereich der Hilfen zur Erziehung

Eine Vorlage für die Koordinierungssitzung der sog. A-Staatssekretäre am 13.05.2011 begründet sowohl den Kosten- als auch den Anstieg der Fallzahlen im HzE-Bereich u.a. mit der starken Stellung der freien Träger bei der Ausgestaltung des Hilfeangebotes. In sehr vielen Fällen würden die Angebote der sozialpädagogischen Fachkräfte ins Leere laufen und nicht zu einer Verbesserung der Situation Kinder, Jugendlichen und deren Familien führen. Das System würde immer teurer werden.

Daher wird vorgeschlagen, sozialräumliche Alternativen einzuführen, die wirksamer und kostengünstiger sind. Die Rechtsgrundlagen im SGB VIII sollen daher geändert werden. Der Rechtsanspruch soll durch eine Gewährleistungsverpflichtung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe erbracht werden (Pflichtversorgung). Teure Heimunterbringungen sollen als teuerste Angebotsform durch kostengünstigere und fachlich sinnvollere Lösungen ersetzt werden. Erste Überlegungen wurden in diesem Zusammenhang bereits von den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin entwickelt.

DIe aus meiner Sicht äußerst delikate Vorlage für die Koordinierungssitzung der A- Staatssekretäre vom 13.05.2011, zur Wiedervorlage in einer Sitzung am 01.07.2011, mit dem Titel “Wiedergewinnung kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit zur Ausgestaltung von Jugendhilfeleistungen” ist nun auch öffentlich im Internet einsehbar. Die Vorlage können Sie daher u.a. hier downloaden.