Mit einer einstweiligen Anordnung ist dem Landkreis Osnabrück vom Verwaltungsgericht Osnabrück untersagt worden, die Sozialraumbudgetierung ab 1.1.2010 einzuführen.
Zum Hintergrund: Der Landkreis Osnabrück wollte ab 1.1.2010 die so genannte Sozialraumbudgetierung einführen. Dazu wurden acht räumliche Bereiche gebildet, in denen jeweils ein einzelner Sozialraumträger den Großteil wenn nicht sogar sämtliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe übernimmt. Die ausgewählten Träger sollten für ihre Sozialräume feste Jahresbudgets bekommen und weitgehend freie Hand bei deren Gestaltung erhalten. Im Mai 2009 verkündete der Landkreis stolz, wer die einzelnen Träger (8 von insgesamt 21 Angeboten) sein werden. Vier nicht berücksichtigte Anbieter erhoben gegen das neue Steuerungsmodell Klage. Drei haben in einem ersten Schritt vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück bereits vorläufig Recht bekommen. Dazu die Anwälte der Kläger: „Die Reform will aber im Kern etwas anderes: Die Entscheidungshoheit des Jugendamtes soll an freie Träger delegiert werden, die mit erheblich abgesenkter rechtlicher Verbindlichkeit Entscheidungen an ihren finanziellen Überlegungen orientieren sollen. Es soll sich für die Träger lohnen, eine „günstigere” Hilfeform zu erbringen.” Das sei mit dem SGB VIII und der Berufsfreiheit im Grundgesetz nicht vereinbar. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung begründet dies mit der klar ersichtlichen Beschneidung der Marktchancen, der im Auswahlverfahren unterlegenen Einrichtungen: “Durch die Einführung des sozialraumorientierten Modells im Gebiet des Landkreises Osnabrück wäre eine unzulässige Beeinflussung des Wettbewerbs unter den Trägern der freien Jugendhilfe und damit ein Beeinträchtigung der durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützten Berufsausübungsfreiheit der Antragsteller gegeben, die mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig wäre”, heißt es darin. Der Landkreis wird gegen die Urteile Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen. Sozialdezernent Matthias Selle hatte schon vor einigen Wochen mitgeteilt, dass es aufgrund der Verfahren vorerst keine Verträge mit den ausgewählten Sozialraumträgern geben werde. Die Sozialraumbüros werden dennoch im Januar 2010 eröffnet, allerdings nur mit Mitarbeitenden der Kreisverwaltung besetzt.
Mein Kollege Dr. Michael Seligmann informiert in unserer neuen Ausgabe des 2IJ umfangreich über dieses höchst brisante Thema.