SGB VIII – Reform kommt Referentenentwurf des BMFSFJ kommt Ende Januar/Anfang Februar 2017

Dr. Wolfgang Hammer berichtet von der Fachveranstaltung des Bundesverbands der privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe (VPK) am 09.11.2016 in Berlin. Die SGB VIII Reform soll schon im nächsten Jahr kommen. Eine erste Fassung eines Referentenentwurfs des BMFSFJ soll Ende Januar/Anfang Februar 2017 vorgelegt werden.

In seinem Kommentar auf der DIJuF-Interaktiv-Plattform berichtet Dr. Wolfgang Hammer von einer Podiumsdiskussion des VPK am 09.11.2016 in der Katholischen Akademie, Berlin an der auch Abgeordnete des Familienausschusses des Bundestags zur SGB VIII-Reform teilnahmen. Hier finden Sie weitere Infos zum Tagungsverlauf.

Nun soll sie also doch kommen, die Reform des SGB VIII: “Die Berichterstatterin des Familienausschusses, Ulrike Bahr SPD, informierte die gut 100 Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Fachveranstaltung des Bundesverbands der privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe (VPK) am Abend des 9.11. in Berlin darüber, dass die Staatssekretärin des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), Elke Ferner, den Ausschuss soeben davon in Kenntnis gesetzt habe, dass voraussichtlich eine erste Fassung eines Referentenentwurfs des BMFSFJ den Ausschuss Ende Januar/Anfang Februar 2017 vorgelegt werde. Erst nach Ausschussbefassung werde es einen abgestimmten Referentenentwurf mit Außenwirkung geben. Es sei aber geplant, das Gesetz zu noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode möglichst bis zur Sommerpause zu verabschieden. Weiterhin habe die Staatssekretärin erklärt, dass die in den Verbände-Anhörungen und darüber hinaus formulierte Kritik in die Überarbeitung bzw. Neugestaltung eines Referentenentwurfs einfließen würden.”

Hammer fordert für einen neuen Reformentwurf “(…) eigenständige Grundlagen für eine stabile und bedarfsgerechte Finanzierung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Frühen Hilfen und Familienförderung zu schaffen, damit die Symmetrie der Kinder- und Jugendhilfe wiederhergestellt werde.”

Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege warnen bereits jetzt vor den zu erwartenden Auswirkungen der Reform auf den Dritten Sektor. “(…) Zahlreiche Träger wiesen darauf hin, dass – sollte die vorgesehene Destabilisierung der Finanzierung Wirklichkeit werden – dies für alle ca. 500.000 Beschäftigte bei freien Trägern zur Folge hätte, dass keine Tariflöhne mehr bezahlt werden und äußerten völlige Verständnislosigkeit, weil dies wohl kaum Politik der SPD sein könne.”

Einen vollständigen Bericht von Herrn Dr. Hammer finden Sie hier.

Den vollständigen Kommentar finden Sie hier.

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Nach wie vor sind die Inhalte des neuen Gesetzestextes  erschreckend:

  1. „Hilfe zur Entwicklung“ wird den Kindern und Jugendlichen zugewiesen und als Rechtsanspruch auf dem Papier bestätigt
  2. „Hilfe zur Entwicklung“ soll im Ermessen des Jugendamtes stehen
  3. Nachrang der Einzelfallhilfe gegenüber infrastrukturellen und niedrigschwelligen Angeboten, von Einzelhilfen gegenüber Gruppenangeboten
  4. Hilfe für Junge Volljährige wird stark eingeschränkt
  5. Weitreichende Abkehr vom Dreiecksverhältnis
  6. und vieles mehr…

Aber lesen Sie doch bitte selbst, wie man mit schönen Worten den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung zurecht stutzt.

Noch immer können Sie sich an der Petition von Michael Kolle beteiligen und sich gegen eine Art Hartz IV-Reform in der Jugendhilfe aussprechen. Der Hamburger Dipl. Sozialpädagoge Michael Kolle wendet sich an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und fordert dazu auf, die geplante Neufassung des SGB VIII, insbesondere den § 36a (2) und § 41 (2) zu stoppen.

Hier geht es direkt zur Petition.

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  • nio triste con la comida: © esthermm / Fotolia