Wie bekannt ist, hat der Hessische Landkreistag den Rahmenvertrag zu 31.12.2012 gekündigt.
Da Hessen das einzige Bundesland ist, in dem sich die Grundlage für die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII im Rahmenvertrag findet und es keine explizite Landesverordnung dazu gibt, führt dies zu großen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich offener und anstehender Schiedsverfahren. Der Landesjugendhilfeausschuss hat das Land bereits vor einem halben Jahr zum Tätigwerden aufgefordert.
Wir sind sehr interessiert zu erfahren ob und welche Erfahrungen hessische Träger in der Zwischenzeit mit dieser Problematik gemacht haben. Gerne erwarten wir Ihren Kommentar.