Scheinselbständigkeit. Eine neue Studie des IAB. In einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zur Scheinselbständigkeit wurden in Deutschland 235.000 Erwerbstätige im Haupterwerb als scheinselbständig eingestuft – in Anlehnung an die herrschende Rechtssprechung, bei der die persönliche Abhängigkeit als zentrales Abgrenzungskriterium gilt.
“Schon eine einfache Internetrecherche bestätigt das rege Interesse am Thema Scheinselbständigkeit und insbesondere auch an (juristischer) Ratgeberliteratur zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit. Die Rechtsunsicherheit scheint beachtlich zu sein, wie jüngst auch die Diskussionen um den Uber-Fahrdienst oder die Besucherführer im Deutschen Bundestag belegen. Aber wann liegt Scheinselbständigkeit vor, wie verbreitet ist das Phänomen in Deutschland und wer ist davon betroffen?”
Das Thema ist auch für die Kinder- und Jugendhilfe relevant. Viele Trägerkonstellationen von Leistungserbringern, die Projektstellen betreiben, kollidieren mit der Rechtsprechung zur Scheinselbständigkeit. Nachvollziehbare Forderungen der betriebserlaubniserteilenden Behörden beissen sich oft mit den Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit. Vorsicht ist geboten. Träger und Auftragnehmer sollten Ihre Verträge prüfen.
Die vorliegende Studie des IAB belegt, dass soziodemografische Merkmale wie Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund oder das Bildungsniveau Einfluss haben auf die Wahrscheinlichkeit, scheinselbständig tätig zu sein. Zudem erweisen sich individuelle Arbeitsmarktcharakteristika wie Erwerbserfahrung oder Arbeitslosigkeitserfahrung für beide Abgrenzungsmodelle als erklärungsstarke Faktoren bei der Einschätzung des individuellen Risikos, von Scheinselbständigkeit betroffen zu sein.
Die Studie kann hier auf den Seiten des IAB als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Bildquellen
- Businessman looking through binoculars. Lead vision Navigator: © studiostoks / Fotolia