Nun ist es amtlich: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitet eine umfassende Reform des SGB VIII vor. Ausgehend von den Eckpunkten der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung soll u.a. die die sogenannte “Große Lösung” umgesetzt werden.
Im Rahmen der nun anstehenden Reform sollen alle Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Leistungen der Hilfen zur Erziehung und (!) der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche in einen Leistungstatbestand zusammengefasst werden. Insbesondere soll der bisherige Anspruch der Sorgeberechtigten auf Erziehungshilfe in einen Anspruch des Kindes/Jugendlichen auf Unterstützung und Teilhabe umgewandelt werden. Man darf grundsätzlich mit einer Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren rechnen. Neu geregelt werden sollen laut Information des LVR (Newsletter Rechtsfragen der Jugendhilfe) vom 06.01.2016 auch die Altersgrenze sowie ihre Ausgestaltung, die Konzeption des Leistungskatalogs und Fragen der Kostenheranziehung der Eltern. Im Rahmen der Reform des SGB VIII sollen auch die Steuerungsmöglichkeiten für die Jugendämter verbessert werden. Bereits im Mai 2016 soll ein erster Referentenentwurf vorgelegt werden.