Rahmenbedingungen für Pflegekinder sollen verbessert werden. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) der Länder hat einen Antrag des Landes Baden-Württembergs unterstützt, der die Bundesregierung auffordert, die Rahmenbedingungen für Pflegekinder und deren Familien zu verbessern.
„Für Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, sind Stabilität und Kontinuität elementar wichtig, damit Hilfs- und Unterstützungsangebote wirken können. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Pflegekinder die für ihre Entwicklung so wichtige Stabilität erhalten“, so Minister Manne Lucha.
Ein erheblicher Anteil von Pflegekindern lebe länger als drei Jahre in Pflegefamilien. Es sei dringend notwendig, diesen Beziehungen mehr Kontinuität und Stabilität zu verleihen. Dies sei gesetzlich bislang nicht ausreichend gewährleistet. Sowohl in Fällen, in denen die Eltern freiwillig der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie zugestimmt haben, als auch in Fällen, in denen sorgerechtsbeschränkende Maßnahmen des Familiengerichts verhängt wurden, kann bisher jederzeit die Rückführung des Kindes gefordert werden.
Im Rahmen einer ergänzenden Information weist das Ministerium für Soziales und Integration in Baden Württemberg deutlich auf rechtliche Unsicherheiten hin: “Die Kontinuität von Pflegeverhältnissen ist gesetzlich bislang nicht ausreichend gewährleistet. Die im SGB VIII verankerte „auf Dauer angelegte Lebensform“ hat keine familienrechtliche Entsprechung unterhalb der Adoption.”
Die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 04.05.2018 finden Sie hier.
Den Beschluss der JFMK vomn 03/04. Mai finden Sie kurz und knapp hier.
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